Bochum. . Nach einer Bluttat im Trinkermilieu haben die Anwältinnen der Hinterbliebenen für zwei Männer lebenslänglich gefordert. Es ging um Eifersucht.

Das Opfer hatte keine Chance. Als der 39-jährige Bochumer bereits bäuchlings auf dem Boden lag, wurde er mit äußerst wuchtigen Tritten gegen den Kopf und den Rücken so lange misshandelt, bis er an Ort und Stelle nach innen und außen verblutete. Für die zwei Männer (38, 43), die das getan haben sollen, haben die Anwältinnen der Hinterbliebenen gestern vor dem Schwurgericht die Höchststrafe gefordert – lebenslänglich. Der Ältere wegen Mordes, der Jüngere wegen Totschlags.

Die Bluttat ereignete sich am Abend des 6. Januar in einem Wohnhaus an der Wiemelhauser Straße. Dort lebten alkohol- und drogenkranke Menschen, auch der 43-jährige Angeklagte und das spätere Opfer. Zwischen beiden herrschte ein gespanntes Verhältnis, denn der 39-Jährige war der neue Freund einer ebenfalls alkoholkranken Frau (36), die vorher mit dem 43-Jährigen liiert war. Am Tatabend – alle waren sehr stark alkoholisiert – eskalierte alles.

Der 43-Jährige, massiv vorbestraft, soll seine Ex-Freundin in seinem Zimmer vergeblich zu überreden versucht haben, zu ihm zurückzukehren und sie zu küssen. Er schubste sie zu Boden. Der jetzt ebenfalls angeklagte 38-Jährige, auch er erheblich vorbestraft, schlichtete. Dann aber stieß der neue Freund der Frau hinzu und sprühte Pfefferspray ins Zimmer im Irrglauben, dass seine Frau noch immer in Gefahr sei. Darüber sollen die beiden anderen Männer so wütend geworden sein, dass sie erbarmungslos über ihn herfielen. Sogar ein Schuhprofil blieb in der Haut der Leiche zurück. „Die haben den kaputtgetreten“, sagte die Frau danach zu einem Nachbarn.

Wut über das Pfefferspray

Der 43-Jährige soll zu dem Sterbenden gesagt haben: „Ich hab’ Dir doch gesagt: Lass die Finger von meiner Frau!“ Deshalb ging die Staatsanwaltschaft zunächst von Eifersucht und dem Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe aus. Staatsanwalt Danyal Maibaum sagte nun aber, dass Eifersucht oder Rache nicht mehr das Hauptmotiv für die Tötung gewesen sei, sondern die Wut über das Pfefferspray. Er forderte eine Verurteilung für beide Angeklagte wegen Totschlags. Der 43-Jährige soll zwölf Jahre in Haft, der 38-Jährige 8,5 Jahre. Zudem sollen beide eine Entzugstherapie machen.

Ein Urteil will das Schwurgericht am Donnerstag (23.8.) verkünden.

>>> Angeklagter: „Ich bereue das, es tut mir leid“

Die Angeklagten haben im Prozess geschwiegen. Gestern sagte der 38-Jährige aber doch etwas über die Tat: „Ich bereue das, es tut mir leid.“ Sein Verteidiger Egbert Schenkel begann sein Plädoyer gestern mit der kurz gehaltenen Weisheit: „Halt’ Dich raus, kommste nicht rein.“

Der Getötete galt als äußerst friedfertiger Mensch. Umstritten im Prozess ist die Schuldfähigkeit wegen der hohen Alkoholisierung.