bochum-Werne. . Nach einer erneut erfolgreichen Klage gegen den Aldi-Neubau am Werner Hellweg nimmt die Stadt einen weiteren Anlauf, Baurecht zu schaffen.
„Hier erstellen wir für Sie in Kürze eine Aldi-Filiale“, steht auf dem Baustellenschild an der Wittener Straße 517-521 – dahinter wuchert das Unkraut auf der Brachfläche. Und das inzwischen schon seit Jahren. Aldi hat noch immer die Absicht, auf der Fläche einen neuen Markt zu bauen. Doch das mit dem „in Kürze“ hat sich schon lange erledigt. Nun unternimmt die Stadtverwaltung bereits den fünften Anlauf, Baurecht für den neuen Discounter zu schaffen.
Wieder war eine Klage vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster erfolgreich. Sie zwingt die Stadt dazu, das Bebauungsplanverfahren noch einmal zu überarbeiten. In diesem hatten die Richter einen Fehler festgestellt.
Bau verzögert sich erneuet
Eckart Kröck, Leiter des Stadtplanungsamtes: „Sie sind der Ansicht, dass die Ausgleichbetrachtung bereits im Rahmen der öffentlichen Planauslegung hätte erfolgen müssen.“ Heißt: Zu dem Zeitpunkt der Beteiligung der Öffentlichkeit hätten der Umweltbericht und die Verortung der Ausgleichsflächen vorliegen müssen. Diese gilt es nun nachzureichen. Kröck: „Von daher müssen wir wieder in die Bütt.“
Schmecken tut ihm das nicht. „Wir werden immer wieder zurückgeworfen“, klagt Eckart Kröck. Nun muss der Bebauungsplan 926 mit den geforderten Zusätzen erneut öffentlich ausgelegt werden – und der Aldi-Neubau verzögert sich ein weiteres Mal. Für wie lange, lässt sich nicht sagen, denn es kann natürlich weiter geklagt werden. Von daher kann Kröck der Politik auch nicht das Versprechen geben, der Rechtssicherheit näher zu kommen. „Der Gesetzgeber macht es den Kommunen schwer, kommunales Recht auszuüben“, sagt er. „Und die Verfahren werden immer komplexer.“
Erste Baugenehmigung 2010
Stadt ermöglicht Nachbarn weiteren Wohnungsbau
Aldi plant den Standortwechsel, weil die aktuelle Filiale am Werner Hellweg 502 zu klein ist, nicht genügend Parkplätze hat und auch für die Anlieferung ungünstig liegt.
Als gerechter Interessensausgleich für die Eigentümer der Nachbargrundstücke an der Heroldstraße will die Stadtverwaltung dort den Bau zusätzlicher Wohngebäude ermöglichen. Ein verbleibendes, unbebautes städtisches Grundstück am Rande der Aldi-Fläche ist zudem als Baufeld für Einfamilienhäuser vorgesehen.
2010 bereits – vor acht Jahren also – hatte die Stadt den Neubau des Lebensmittel-Discounters mit einer Verkaufsfläche von ca. 1006 Quadratmetern und 137 Parkplätzen genehmigt. Es kam zu einer ersten Klage aus der Nachbarschaft.
2011 der nächste Vorstoß mit einer deutlich verkleinerten Variante (799 Quadratmeter, 70 Stellplätze) – Klage. Also wurde der Bebauungsplan 926 aufgestellt – und erfolgreich wegen eines Rechtsfehlers beklagt. Nach einer Überarbeitung nun die nächste Klage – wieder erfolgreich. Es folgt der fünfte Versuch, den Aldi-Umzug möglich zu machen. Ende offen.
Von der Politik erhält die Verwaltung alle Unterstützung. Für diesen erneuten Vorstoß der Stadt gab es in der Bezirksvertretung Ost abermals grünes Licht – einstimmig.