Bochum. . Ende April soll beim Bundesarbeitsgericht entschieden werden, ob das Theater nachträglich Zuschläge zahlen muss. 298 000 Euro zurückgestellt.

Das Schauspielhaus schließt die Spielzeit 2016/17 mit einem Defizit von rund 435 000 Euro ab. Diese Nachricht legte der kaufmännische Direktor Matthias Nowicki dem Kulturausschuss bei seiner Sitzung im Rathaus vor.

Als Hauptgrund für dieses dicke Minus in der Theaterkasse nennt Nowicki ein laufendes Gerichtsverfahren, dessen Ausgang bislang noch offen ist. Zwei Mitarbeiter hatten auf Tarifnachzahlungen geklagt, die ihnen über mehr als zehn Jahre vorenthalten worden seien. Das Schauspielhaus bestreitet das, so landete die Sache vor Gericht.

Das Arbeitsgericht in Bochum und das Landesarbeitsgericht in Hamm haben inzwischen entschieden – und den beiden Mitarbeitern Recht gegeben. „Die zuständige Richterin hat uns allerdings nahe gelegt, eine Revision zu prüfen“, so Nowicki. Die Folge: Am 26. April liegt die Angelegenheit beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt auf dem Tisch. Der Ausgang ist offen. „Wir sind aber zuversichtlich, dass diesmal für uns entschieden wird.“

298 000 Euro „vorsorglich beiseite gelegt“

Um indes für eine mögliche Nachzahlung gewappnet zu sein, habe das Schauspielhaus in der letzten Spielzeit 298 000 Euro zurückgestellt. „Mein Kaufmannsgewissen sagt mir, dass es besser ist, dieses Geld vorsorglich beiseite zu legen“, sagt Nowicki. Das Geld sei aber (noch) nicht weg: „Das ist ein rein buchhalterisches Minus.“

Hinzu komme ein Fehlbetrag im operativen Geschäft des Theaters von 117 000 Euro, der aber laut Nowicki um 10 000 Euro kleiner sei als im Wirtschaftsplan ursprünglich vorgesehen. Weitere 20 000 Euro seien Vorlaufkosten für die Vorbereitungen der Intendanz unter Johan Simons.

Vereinbarung aus dem Jahr 1941

Die drohenden Tarifnachzahlungen beschäftigen das Theater seit 2005. Hintergrund ist eine Vereinbarung zwischen dem Theater und der Stadt, die noch aus dem Jahr 1941 stammt und den Mitarbeitern Sonderzuschläge bei Abend-, Wochenend- und Feiertagsarbeit zugesteht. Solche Zuschläge gibt es heute noch: Sie sind Teil des 2005 bundesweit neu verhandelten Tarifvertrags Öffentlicher Dienst (TVÖD). Allerdings: Die Bochumer Vereinbarung aus 1941 sei höher als der effektive Erlös aus dem aktuellen TVÖD, was die Mitarbeiter zu ihrer Klage bewogen haben soll.

>>> Schauspielhaus schaut auf Tarifverhandlungen

Mit Sorge blickt Nowicki auf die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst. Die Stadt gewährt dem Theater jährlich ein höheres Budget von 2 Prozent.

„Fallen die Tariferhöhungen deutlich höher aus, müssen wir schauen, wo wir das Geld zusammenkratzen“, so Nowicki. Dies könne auch bedeuten, Produktionen einzusparen.