Bochum. . Mitarbeiter des Schauspielhauses klagen auf Nachzahlung von Ortszuschlägen für Nacht- und Feiertagsarbeit. Knackpunkt ist ein Vertrag von 1941.
- Mitarbeiter des Schauspielhauses klagen auf Nachzahlung bestimmter Zuschläge
- Sie beziehen sich auf eine Vereinbarung von 1941, die nach wie vor gültig sein soll
- Das Theater bestreitet das und hat Berufung vorm Bundesarbeitsgericht eingelegt
Nachdem der schwankende Etat des Schauspielhauses zuletzt in ruhigeres Fahrwasser gekommen war, droht nun neues Unbill: Es geht um Tarif-Rückzahlungen in sechsstelliger Höhe. „Schuld“ ist eine Vereinbarung aus dem Jahr 1941, die offenbar „vergessen“ worden war.
Im Kulturausschuss berichtete der Kaufmännische Direktor Matthias Nowicki dieser Tage über den so ungewöhnlichen wie für die Theaterleitung unleidlichen Vorgang: Mehrere Mitarbeiter hätten auf Tarifnachzahlungen geklagt, die ihnen über gut zehn Jahre vorenthalten worden seien. Das Schauspielhaus bestreitet das; so landete die Sache vorm Arbeitsgericht.
Zwei Gerichte haben für die Mitarbeiter entschieden
Sowohl das AG in Bochum als auch das Landesarbeitsgericht Hamm haben inzwischen entschieden – pro Mitarbeiter. „Wir haben das nicht akzeptiert und Berufung vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt eingelegt“, so Nowicki. Verhandlungstermin: noch offen.
Um für den Fall der Fälle – also die Berechtigung der Nachzahlung – gewappnet zu sein, hat das Schauspielhaus im letzten und im kommenden Wirtschaftsplan insgesamt 685 000 Euro zurückgestellt. Eine „erhebliche Summe“, wie die Kulturpolitiker im Ausschuss verblüfft bemerkten, die bei den seit Jahren laufenden Anstrengungen zur Sanierung des Etats wieder die Luft ‘rauslässt. „Wir wollten eigentlich mit einer ,schwarzen Null’ ins neue Wirtschaftsjahr gehen“, räumte Matthias Nowicki ein.
Bei den Klagen auf Tarifnachzahlung geht es um eine Bochumer Eigentümlichkeit, die „örtliche Theaterbetriebszulage“. Sie war 1941 zwischen der Stadt und dem Theater vereinbart worden, um den „Gefolgsleuten der Bochumer Bühnen“, wie es damals hieß, eine Anerkennung für „Dienste zu ungünstigen Zeiten“ zu gewähren.
Ein Entgelt für Abend-, Wochenend- und Feiertagsarbeit gibt es auch heute noch, solche Sonderzuschläge sind Teil des zwischen der Verwaltung und der Gewerkschaft Verdi vereinbarten Tarifvertrags Öffentlicher Dienst TVÖD.
Bochumer Besonderheiten vergessen
Der war 2005 bundesweit für alle Bühnenbetriebe neu verhandelt worden, dabei war vor Ort offenbar vergessen worden, die Bochumer Besonderheit mit einzurechnen. Auch dem Schauspielhaus-Verwaltungsrat fiel offenbar nichts auf. Denn tatsächlich ist die aus der 1941er Vereinbarung begründete „Dynamisierung“ der Zuschläge höher als der effektive Erlös aus dem aktuellen TVÖD.
Das kriegten zwei Theatermitarbeiter vor eineinhalb Jahren spitz, und klagten. Inzwischen hätten weitere Angestellte Anträge auf Nachzahlung gestellt, so Nowicki: „So kommt die hohe Rückstellungssumme zu Stande“. Aus welchem Arbeitsbereich des Theaters die Klage lanciert wurde, möchte Nowicki mit Hinweis aufs laufende Verfahren nicht sagen.
Optimistisch nach Erfurt
Der Kaufmännische Direktor ist zuversichtlich, dass die Verhandlung in Erfurt im Sinne der Theaterleitung ausgehen wird. „Es ist ein Präzedenz-Urteil zu erwarten, für dessen Begründung wir eine neue, aus unserer Sicht schlüssige Erläuterung liefern werden“, so Nowicki.
Sollten aber die Theatermitarbeiter Recht bekommen, hieße das: Zahlen, bitte! Das Schauspielhaus wäre angesichts knapper Eigenmittel wohl nicht in der Lage, die erheblichen Zusatzkosten zu schultern, ohne den gewählten Sanierungsweg aufzugeben. „Da wird wohl die Kulturpolitik gefragt sein“, gab Kulturausschuss-Mitglied Lothar Gräfingholt (CDU) bereits zu bedenken.