Bochum. . Trotz einer Haftstrafe sitzt ein 17-jähriger Messerstecher aus Bochum wieder auf der Schulbank. Der Vater eines Mitschülers ist deshalb besorgt.
Der Vater eines Zehntklässlers hat Sorge, dass ein Mitschüler, ein verurteilter Messerstecher, Unheil in der Schule anrichten könnte. Der Täter sitzt wieder im Unterricht.
„Logischerweise hat man ein dummes Gefühl“, sagt der Vater. Man wisse ja nicht, wie der verurteilte Schüler beim nächsten Problem reagieren werde. Die Tat wurde aus völlig nichtigem Anlass begangen.
Staatsanwalt forderte dreieinhalb Jahre
Am 15. Februar wurde der Bochumer vom Landgericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt, Bewährung ist da nicht möglich. Der Staatsanwalt wollte 3,5 Jahre wegen versuchten Totschlags. Laut Urteil hatten er und ein Mittäter (23) im Juli 2017 vor einem Fitnessstudio an der Herner Straße auf drei Gegner eingestochen. Zuvor gab es Streit.
Haftbefehl ist nun außer Vollzug gesetzt
Nach dem Urteil, nach sieben Monaten U-Haft, setzte das Gericht den Haftbefehl für den 17-Jährigen außer Vollzug, weil die Strafe nicht rechtskräftig wurde. Das Gericht meint, er sei familiär eingebunden. Er muss sich aber zweimal pro Woche bei der Polizei melden.
Die Schulaufsichtsbehörde verweist auf die Schulpflicht. Die Situation werde aber „sehr intensiv begleitet“. Auch die Schulpflegschaftsvorsitzende beruhigt: „Es ist alles geregelt von Seiten der Schulgemeinschaft.“ Die Schulleitung äußerte sich nicht wegen Datenschutzes.