Werne. . Das Werner Feld ist im Entwurf des Regionalplans Ruhr als mögliche Fläche für Gewerbe und Industrie gelistet. Zum Entsetzen der Bürgerinitiative.
Da staunte Nadja Zein-Draeger von der Bürgerinitiative Werner Feld nicht schlecht, als sie den Entwurf des Regionalplans Ruhr in der Hand hielt: Ist dort doch tatsächlich eben jenes Werner Feld als mögliche Fläche für Gewerbe- und Industrieansiedlung gelistet.
Und das, obwohl es aus Sicht der Bürgerinitiative so viele ökologische Gründe gibt, das Gebiet zwischen Opel-Werk III und Werner Hellweg/A 40 unbedingt so zu lassen, wie es ist. Und obwohl auch noch lange nicht geklärt ist, wie die Opel-Fläche künftig erschlossen werden soll. Eine von sechs Möglichkeiten ist ja eine Bundesstraße durch das Werner Feld . . .
RVR kann Flächen bestimmen
Mit dem Regionalplan Ruhr bereitet der Regionalverband Ruhr (RVR) erstmals seit vielen Jahren eine einheitliche Flächenplanung für das gesamte Ruhrgebiet vor. Geht es um Platz für neue Wohnbebauung und Gewerbeansiedlung, um Freiflächen für Landwirtschaft, Naherholung und Verkehr, führt demnächst kein Weg mehr an der RVR-Planungsbehörde in Essen vorbei.
Welche Flächen der RVR in seinen Regionalplan aufnimmt, bleibt ihm selbst überlassen. Die Kommunen werden in die Beratung mit eingebunden, nicht aber in die Entscheidung. Und so kann es passieren, dass das Werner Feld vom RVR nun als tauglicher Standort für Gewerbe- und Industrieansiedlung aufgeführt wird, obwohl die Stadt dies – zumindest noch – ganz anders sieht. „Zumal dort die Verkehrssituation und die Umweltaspekte noch gar nicht geklärt sind“, sagt Eckart Kröck, Leiter des Amtes für Stadtplanung und Wohnen.
Auch Nadja Zein-Draeger und die Bürgerinitiative dachten, dass diese Ergebnisse zunächst abgewartet werden, ehe man über das Werner Feld schon konkrete Planungen anstellt. „Der RVR hat sich einfach darüber hinweg gesetzt“, beklagt sie. Ihre Sorge nun: Was einmal im Regionalplan steht, wird dort so schnell nicht wieder verschwinden.
Bürger werden beteiligt
Allerdings: „Das Verfahren hat formal ja noch gar nicht begonnen“, versucht Eckart Kröck zu beruhigen. Für die Stadt Bochum hat der Regionalplan insofern eine hohe Bedeutung, als dass nur darin gelistete Flächen später von der Kommune bebaut werden können. „Wir machen mit dem Regionalplan Vorschläge, wo sich aus unserer Sicht Gewerbe- und Industriebetriebe niederlassen könnten und wo wir eher Wohnbebauung sehen“, sagt Jens Hapke, Pressesprecher des RVR. Über diesen jetzigen Entwurf werde der Regionalrat im RVR beraten und entscheiden, vielleicht schon ab Mitte 2018. „In diesem Verfahren wird es auch eine Bürgerbeteiligung geben“, versichert Hapke. „Und alle Einwände werden in die Entscheidungsfindung mit einfließen.“
Welche von den letztlich vorgeschlagenen Flächen am Ende tatsächlich zur Bebauung freigegeben werden, liegt dann im Ermessen der Stadt Bochum. „Wir schaffen nur rechtliche Rahmenbedingungen“, so Jens Hapke vom RVR.