Nach dem WAZ-Gespräch mit dem Vorstand des Prinz-Regent-Theaters nimmt die scheidende Leiterin Romy Schmidt per E-Mail Stellung.

Am Tag nach dem WAZ-Gespräch mit dem Vorstand des Trägervereins am Prinz-Regent-Theater, in dem es um die Hintergründe der Nichtverlängerung des Vertrages von Romy Schmidt ging, meldet sich jetzt die scheidende Leiterin zu Wort.

Per Mail an die Redaktion teilt sie mit, dass ihr „niemals während einer Sitzung des Trägervereins ein ,Angebot’ einer Vertragsverlängerung“ vorgelegt worden sei: „weder schriftlich noch mündlich“. „Ein mündlicher Hinweis auf eine mögliche Weiterführung des Arbeitsverhältnisses erfolgte lediglich einmalig und unkonkret am Rande eines Arbeitsgerichtsprozesses eine Mitarbeiterin des Theaters betreffend“, so Romy Schmidt. Zuerst sei ihr von Susanne Muthig-Beilmann vom Vorstand die Nichtverlängerung ihres Vertrages überreicht worden: „Gefolgt von einem mündlich vorgetragenen Angebot, meinen Vertrag um ein Jahr zu verbesserten Bezügen möglicherweise doch zu verlängern, jedoch nur, falls ich bestimmte Vorgaben und Regularien des Vorstandes berücksichtigen würde“, so Schmidt.

„Keine Dokumente weitergegeben“

„In Form und Inhalt stellte dies in meinen Augen kein ernsthaftes Angebot dar, nicht zuletzt, da es ein ,Wohlverhalten’ meinerseits im Hinblick auf meine Zusammenarbeit u.a. mit Behörden beinhaltete.“ Zu diesen Vorgängen wolle sie sich „aus rechtlichen Gründen“ nicht im Detail äußern.

Als Grund für die Nichtverlängerung sei ihr vom Vorstand ein „irreparabel zerstörtes Vertrauensverhältnis“ vorgeworfen worden, da sie „vertrauliche Informationen an den Internetblog ,Ruhrbarone’ weitergegeben“ habe: „Hierzu stelle ich fest, dass ich zu keinem Zeitpunkt vertrauliche Vorgänge oder Dokumente an welches Medium auch immer weitergegeben habe. Für diesen Vorwurf fehlt auch jeder Beleg.“

Ein Vertrauensbruch sei ihr erstmals seitens des Vorstandes vorgeworfen worden, als sie im Rahmen einer Prüfung des Geschäftsjahres 2014 die von den Prüfern (der Bezirksregierung Arnsberg) angefordert Dokumente übergeben habe. „Dies sah ich als meine gesetzliche Pflicht als Geschäftsführerin an und hatte mich im Vorfeld entsprechend rechtlich beraten lassen, ebenso wie der Vorstand entsprechend von mir im Nachgang informiert wurde.“