Bochum/Sprockhövel. . Ein 27-jähriger Fleischer ist wegen Tierquälerei zu 1400 Euro verurteilt worden. Er hatte im Schlachthof eine Kuh mit einem Gummirohr geschlagen.
Weil er im Bochumer Schlachthof eine Kuh misshandelt hatte, ist ein 27-jähriger Fleischer am Freitag vom Amtsgericht zu 1400 Euro Geldstrafe verurteilt worden (70 Tagessätze).
Die Aushilfskraft aus Sprockhövel hatte am 20. Oktober 2016 einen Viehtransporter zum Schlachthof an der Freudenbergstraße gefahren. Eines der Tiere auf der Ladefläche war aber so entkräftet, dass es zusammengesackt war, alle Viere von sich gestreckt hatte und nicht mehr aufstehen konnte. Da wollte der Fleischer nachhelfen.
Er nahm einen „Viehtreiber“, ein dünnes Gummirohr, und drosch auf die Kuh ein, um sie wieder aufzutreiben. Laut Anklage stöhnte das erschöpfte Tier auf, kam aber nicht mehr auf die Beine. Es wurde nachher an Ort und Stelle erschossen. Eine Amtstierärztin sah die Schläge und zeigte den Fleischer an.
„Ich hätte es nicht machen sollen“
Laut Anklage soll der Mann der Kuh auch mindestens einmal einen Stromstoß verpasst haben. Das aber bestritt er; die Schläge indes räumte er ein. „Ich hätte es nicht machen sollen“, sagte er. Obwohl andere in seiner Lage es auch so mit der Kuh gemacht hätten.
„Jedes Tier, dass nicht allein aufsteht, wird totgeschossen und verworfen“, erklärte der Angeklagte. Der Bauer erhalte dann kein Geld für das Tier.
Die Kuh habe er vor den Schlägen bereits „separiert, so dass sie nicht mehr mit anderen Kühen zusammen kam“. Geschwächt sei sie wegen einer Fehlgeburt gewesen.
Der Richter sagte: "Das Tierschutzgesetz haben wir nicht ohne Grund. Die Regelung haben wir nun mal, dass den Tieren so wenig Leid wie möglich geschieht."
Heute fährt der Angeklagte, ein Geringverdiener, wegen der Anklage kein Vieh mehr zum Schlachthof. Sein Verteidiger: „Die Konsequenz ist, dass er von dem Job Abstand genommen hat. Bei dem außerordentlichen geringen Verdienst hatte er richtig Ärger.“ Pro abgeliefertem Rind soll der Fleischer damals sieben Euro erhalten haben.
Bereits zwei Monate vor dem Vorfall war er wegen einer weiteren Tierquälerei verurteilt worden war (600 Euro Strafe, 60 Tagessätze).