Bochum. . Anwohner im Stadtteil Weitmar klagen gegen ein Vonovia-Bauprojekt. Die drei Mehrfamilienhäuser überschreiten „jede Belastungsgrenze“, heißt es.

  • In Weitmar will das Wohnungsunternehmen Vonovia drei Mehrfamilienhäuser errichten
  • Anwohner an der Heinrich-König-Straße sehen das Rücksichtsnahmegebot überschritten
  • Sie klagen gegen die Baugenehmigung und haben zudem einen Eilantrag gestellt

Eigentlich sollen bald die Bagger anrollen. Für August hat Vonovia den Beginn seines Bauprojekts an der Heinrich-König-Straße in Weitmar geplant. Am östlichen Ende der Straße sollen drei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 44 Wohnungen entstehen. „Das ist zuviel“, monieren Anwohner. Sie klagen vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gegen das Projekt des größten deutschen Wohnungsunternehmens.

Eine Bebauung sei grundsätzlich nicht das Problem. „Wir können durchaus verstehen, dass eine derartige Freifläche einen beträchtlichen Vermögenswert darstellt, der auch genutzt werden soll“, sagt Jürgen Fahnenstich. „Dies sollte aber nur in dem Rahmen geschehen, der für alle Grundstückseigentümer gleichermaßen gilt“, so der Rechtsanwalt.

„Rücksichtsnahmegebot ist verletzt“

Ein- bis Zweifamilienhäuser in bis zur zweieinhalbgeschossiger Bauweise seien dort geeignet, mehr aber auch nicht. Er sieht „in eklatanter Art und Weise das baurechtliche Rücksichtsnahmegebot verletzt“ und bezieht sich auf die juristische Einschätzung zweier beauftragter Fachanwälte. „Beide sind zum Schluss gekommen, dass das Vorhaben offensichtlich rechtswidrig ist.“ Daher hat er gegen den Bauvorbescheid und die Baugenehmigung geklagt und noch ein Eilverfahren angestrengt.

Die Stadt als beklagte Partei sieht der juristischen Auseinandersetzung gelassen entgegen. „Planungs- und ordnungsrechtlich ist die Bebauung für uns kein Problem“, so Stadt-Sprecher Peter van Dyck. Vor einer Verletzung des Rücksichtsnahmegebots könne keine Rede sein.

Vonovia geht von termingerechtem Start aus

Zurück hält sich Bauherr Vonovia mit einer Einschätzung. „Wir sind nicht die Beklagten“, so Unternehmenssprecher Max Niklas Gille. Grundsätzlich sei dem Unternehmen an einer einvernehmlichen Regelung gelegen. Aber: „Die Baugenehmigung hat nach wie vor Bestand, wir gehen davon aus, dass wir die Arbeiten wie geplant beginnen werden.“

Geplant ist der Bau von drei Häusern mit insgesamt 44 Wohnungen . Da sie in serieller Bauweise entstehen, betrage die Bauzeit lediglich zwölf Monate, womit sich die Belastung für die Anwohner im Vergleich zu anderen Projekten in Grenzen halte.

Aus Sicht der Anwohner reicht das nicht. Die Klagen gegen die Stadt seien nicht zuletzt deshalb eingereicht worden, so Jürgen Fahnenstich,weil die drohende Erhöhung der Lärmbelastung im Bauvorbescheid und in der Baugenehmigung von der Verwaltung nicht geprüft worden sei. „Was uns und sämtliche Anwohner aufbringt, ist die Überschreitung jeder Belastungsgrenze durch eine maßlose, die Interessen der Umgebung ignorierende Bebauung.“

Möglicherweise ein Ortstermin

Über den Eilantrag hat der zuständige Richter am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen noch nicht entschieden. Er wägt derzeit noch ab, ob ein Ortstermin in Bochum nötig ist.

Auf dem 100 Meter langen Gelände standen früher Zechenhäuser. Hohlräume, die offenbar durch oberflächennahen Bergbau entstanden, wurden vor einigen Monaten verfüllt.