Bochum.. Der ehemalige Rechtsanwalt Prof. Rüdiger Knaup steht erneut vor Gericht. Vorwürfe: Untreue, Betrug. Titelmissbrauch und anderes.
Nach einjähriger Prozesspause muss sich der ehemalige Bochumer Rechtsanwalt Prof. Dr. Rüdiger Knaup seit Donnerstag erneut vor dem Amtsgericht verantworten. Weiterhin steht eine Haftstrafe im Raum. Laut Anklage soll sich der 55-Jährige von 2011 bis 2014 in 127 Fällen strafbar gemacht haben – in seiner damaligen Tätigkeit als Anwalt. Es geht um den Vorwurf des Betrugs, des Titelmissbrauchs, der Untreue und des Bankrotts.
Konto des Sohnes zur Verschleierung missbraucht
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Der einst bundesweit bekannte und sehr erfolgreiche Mann, früher Präsident des Vereins Wattenscheid 09, Generalbevollmächtigter des Modekonzerns Steilmann und Gast in bekannten TV-Talkshows, betrieb in Bochum eine Kanzlei. Doch dann kam ein jäher Absturz – mit viel privatem Stress und harten Drogen. Sechsstellige Steuerschulden türmten sich auf. Er soll dann Arbeitnehmeranteile seiner Mitarbeiter nicht an die Sozialversicherungen weitergeleitet, bei Abrechnungen seine Mandanten ausgetrickst haben und zu Unrecht als Anwalt aufgetreten sein, obwohl er längst seine Zulassung verloren hatte. Zudem soll er das Konto seines Sohnes missbraucht haben, um Einnahmen von Mandanten vor Pfändungen zu schützen.
Gutachter: vermindert schuldfähig
Über die Anklage hat das Gericht bereits im Oktober 2015 verhandelt. Weil Knaup erkrankte, blieb der Fall bis gestern liegen. Jetzt beginnt alles nochmal ganz von vorn. Die Verteidigung will eine Bewährungsstrafe und parallel eine Geldstrafe, zumal ein Gutachter bescheinigt hat, dass Knaup zur Tatzeit wegen des damaligen Kokainkonsums vermindert schuldfähig gewesen sei. Gegen ihn spricht aber eine Vorstrafe von zehn Monaten Haft auf Bewährung: Er war unter Drogeneinfluss und ohne Führerschein Auto gefahren und hatte sich eine wilde Verfolgungsfahrt mit der Polizei geliefert.
Prozessfortsetzung: 8. November.