Bochum. Das Urteil über den angeklagten Ex-Anwalt Prof. Rüdiger Knaup ist am Mittwoch um zwei Wochen verschoben worden. Weiter steht eine Haftstrafe im Raum.
Das für den 4. November erwartete Urteil über den ehemaligen Bochumer Rechtsanwalt Prof. Rüdiger Knaup (54) ist vertagt worden. Das Amtsgericht will nun am 18. November entscheiden. Weiterhin steht eine Haftstrafe ohne Bewährung im Raum.
Dem bekannten Ex-Anwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht werden viele Straftaten im Zusammenhang mit seiner früheren Kanzlei vorgeworfen. Zum Beispiel soll er Arbeitnehmeranteile damaliger Mitarbeiter nicht an die Krankenkassen weitergeleitet haben, als Anwalt aufgetreten sein, obwohl ihm die Zulassung entzogen worden war, und Einnahmen von Klienten auf fremde Konten geleitet haben, um sie vor Gläubigern zu verstecken. Bis heute läuft ein Insolvenzverfahren. In einem Fall soll Knaup Mandantengeld auch privat vereinnahmt haben. Großteils ist er geständig.
Private Krisen
Das Gericht will aber noch klären, ob Steuerschulden ausstehen, und die Insolvenzverwalterin als Zeugin hören. Knaup, wegen Verkehrsstraftaten vorbestraft, hatte zu Prozessbeginn eine Lebensbeichte abgelegt und darin offen über seinen früheren Drogenkonsum und andere private Krisen gesprochen.