Bochum. . Ein 21-jähriger Bochumer ist vom Vorwurf, einen 17-Jährigen vergewaltigt zu haben, freigesprochen worden. Aus Mangel an Beweisen.
- Das Landgericht Bochum hat heute einen 21-Jährigen vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen
- Der 17-Jährige, der vergewaltigt worden sein soll, erklärte, der Geschlechtsverkehr sei einvernehmlich gewesen
- Das konnte die 5. Strafkammer nicht widerlegen, obwohl sie an der Aussage zweifelt
Am Ende hatte das Landgericht zu viele Zweifel, ob der 21-jährige Angeklagte seinen Gast wirklich vergewaltigt hat. Ein Freispruch war die logische Folge. Das hatte auch die Staatsanwaltschaft beantragt.
Der 21-jährige Bochumer hatte im vorigen Jahr in einem Internet-Chat einen 17-Jährigen kennengelernt und sich mit ihm zweimal getroffen, zuletzt im Hause seiner Eltern in Bochum.
Die Staatsanwaltschaft ging zu Anfang des Prozesses davon aus, dass er ihn am Nachmittag des 15. Dezembers im Kinderzimmer ans Kinn gefasst und unter Drohung mit Pfefferspray dazu gezwungen habe, ein viagraähnliches Potenzmittel zu schlucken.
Danach soll er seinem Gast – immer noch unter Vorhalt von Pfefferspray – Schuhe, Jeans und Unterhose ausgezogen und sich auf besonders schwere Weise an ihm vergangen haben. Der 17-Jährige zeigte den jungen Mann später an.
„Es ist alles normal abgelaufen“
Vor Gericht erklärte der Angeklagte, dass sie beide einvernehmlichen Sex gehabt hätten: „Es ist alles normal abgelaufen.“ Das konnte die 5. Strafkammer nicht widerlegen, denn aus ihrer Sicht war die Aussage des 17-Jährigen im Zeugenstand zu unsicher und widersprüchlich.