Bochum. . Weil er nach Überzeugung des Gerichts ein Kleinkind misshandelt hatte, ist ein Bochumer (29) zu 16 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Wegen sehr schmerzhafter Misshandlungen eines dreijährigen Jungen hat das Amtsgericht am Dienstag einen Handwerker (28) zu 16 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Zudem soll er 600 Euro an den Kinderschutzbund zahlen. Er selbst beteuerte seine Unschuld, aber die Richter waren überzeugt, dass er Ende 2014 in seiner Wohnung den heute fünfjährigen Sohn seiner Lebensgefährtin (24) mehrfach kräftig auf das Gesäß geschlagen hat. „Das gesamte Gesäß war flächenhaft blau“, sagte eine Kinderärztin.

Verletzungen waren nur mit Gewalt zu erklären

Außerdem hatte der Mann das Kind laut Urteil am Geschlechtsteil gekniffen und gedrückt, so dass es sich teils verfärbte. Aufgefallen waren die Verletzungen dem leiblichen Vater (27). Dort lebt der Junge jetzt und nicht mehr bei seiner Mutter und ihrem Freund.

Die Kindesmutter erklärte die Verletzungen mit einem Sturz in der Dusche; der Angeklagte habe damit nichts zu tun. Das Gericht glaubte dem aber nicht – und berief sich unter anderem auf einen Rechtsmediziner, der die Verletzungen nur mit Gewalt erklären konnte.