Bochum. . Weil er Dienstgeheimnisse verraten haben soll, steht ein Polizist vor Gereicht. Er soll Daten im Polizeicomputer abgefragt haben – für seinen Bruder.
Hat sich da ein Polizeibeamter in Dinge eingemischt, die ihn gar nichts angehen? Und sich dafür geheime Daten aus dem Polizeicomputer besorgt. Diesen Fragen geht seit Donnerstag das Amtsgericht nach. Dort sitzt ein 47-jähriger Polizeioberkommissar auf der Anklagebank. Vorwurf: Verrat von Dienstgeheimnissen.
Am 1. Februar 2015 hatte der Bruder (52) des Angeklagten in einer Disco in der Innenstadt gefeiert. Mit einem anderen Gast geriet er in einen handfesten Streit. Türsteher griffen ein und brachten ihn aus dem Lokal. Dabei wurde er schwer verletzt, so dass er ins Krankenhaus musste und stationär dort verblieb. Allerdings gab es nicht nur eine Anzeige gegen die Türsteher, sondern auch eine gegen den verletzten Gast. Der jetzt Angeklagte soll daraufhin mehrfach Daten im polizeilichen Informationssystem abgefragt haben, darunter persönliche Daten von Türstehern dieser Disco, so dass die Ermittlungen gegen den Bruder „unmittelbar und konkret gefährdet“ gewesen seien.
„Die wussten schneller Sachen als wir“
Die Daten betrafen das Vorleben der Türsteher aus Sicht der Polizei, und dieses Bild brachte sie in Zusammenhang mit Gewalttätigkeit. Diese Daten soll der Angeklagte der Lebensgefährtin seines Bruders zur Verfügung gestellt haben, um Druck auf die Disco ausüben zu können. „Die wussten schneller Sachen als wir“, sagte der Betriebsleiter (41) der Disco im Zeugenstand. „Das fand ich nicht so prickelnd.“ Hinzu kam, dass der Verdacht gegen die Türsteher zumindest teilweise irreführend oder unbegründet war. Ein Türsteher (27) hat Anzeige wegen übler Nachrede gestellt.
Außerdem: Der Angeklagte arbeitet in der Polizeiwache Datteln. Trotzdem wurde er dienstlich in dieser rein Bochumer Sache aktiv. Er selbst weist aber jede Schuld von sich: Er habe in Datteln eine Anzeige entgegengenommen, weil seinem Bruder in der Disco eine Jacke gestohlen worden sei. Deshalb habe er selbst ermittelt.
Der Prozess wird fortgesetzt. Außer einer Strafe durch die Justiz drohen dem Beamten auch disziplinarische Sanktionen der Polizei.