Bochum. Für einen Tritt auf einen Polizeibeamten hat das Amtsgericht einen Bauarbeiter zu 18 Monaten Haft auf Bewährung und 2000 Euro Schmerzensgeld verurteilt.
„Heutzutage meinen einige Leute, Polizisten seien Freiwild.“ Das sagte am Montag Amtsrichter Dr. Axel Deutscher im Urteil über einen 25-jährigen Mann, der mit einem Stahlkappen-Schuh auf einen Polizeibeamten eingetreten hatte. Der Täter, nicht vorbestraft, wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu anderthalb Jahren Haft auf Bewährung und 2000 Euro Schmerzensgeld verurteilt.
Der Angeklagte arbeitete am 28. Juli 2015 als Bauarbeiter auf einer Baustelle im Bochumer Ortsteil Steinkuhl. Plötzlich gab es unter Mitarbeitern der Baustelle Ärger; so schwer, dass die Polizei gerufen wurde. Als ein Polizeikommissar (29) einen Bauarbeiter – der Cousin des Angeklagten – am Boden fixierte, weil dieser mit einem Stein auf einen Kontrahenten werfen wollte, eskalierte alles. Der Angeklagte wollte seinen Cousin befreien und ging brutal auf den knieenden Beamten los.
„Solche Angriffe sind nicht zu dulden“
Er kam von halb hinten und es sah so aus, als wollte er mit seinen harten Sicherheitsschuhen gegen den Kopf des Beamten treten. In letzter Sekunde konnte dieser reflexartig die Schulter hochziehen, so dass der Täter nicht den Kopf, sondern den Nacken traf. Außerdem wurde der Tritt durch die schusssichere Weste abgefedert. Durch den Tritt verlor der Polizist dennoch das Gleichgewicht und prallte gegen einen Bordstein. Nachher hatte er starke Schmerzen am Schienbein und im Kopf- und Nackenbereich.
Der Angeklagte, ein zweifacher Familienvater, war geständig und reuig. Er bat den Polizisten um Entschuldigung, aber dieser lehnte ab.
„Solche Angriffe sind nicht zu dulden“, so der Richter. „Da muss die Justiz deutlich reagieren.“ Der Oberstaatsanwalt sagte, dass man „fassungslos“ sei, welche Gewalt heute gegen die Polizei angewandt werde.