Bochum. Die gemalten und in verschiedenen Sprachen beschriebenen Benimmregeln stoßen auch auf Kritik. Stadt Bochum dennoch will „präventiv“ vorgehen.
Flüchtlinge und Freibad – wer hätte gedacht, dass das mal zu einem heißen Thema werden könnte? In der Tat gab es in vielen Städten Berichte über das Fehlverhalten von Flüchtlingen in Freibädern – einige stimmten, zahlreiche waren nachweislich frei erfunden. Nach anderen Städten verteilt nun auch Bochum einen Flyer mit Baderegeln, speziell zugeschnitten auf Flüchtlinge.
In 13 Comic-Bildern werden die wichtigsten Regeln für den erholsamen Badespaß erklärt, zum Beispiel „Vor dem Baden mit Seife duschen!“ oder „Andere nicht ins Wasser stoßen.“ Aber auch vermeintliche Selbstverständlichkeiten werden erläutert: „Egal, welche Badekleidung eine Frau trägt, sie ist zu achten und zu respektieren“ oder „Keine verbale oder körperliche sexuelle Belästigung gegenüber Frauen in jeglicher Bekleidung.“
In Flüchtlingsunterkünften, Freibädern und dem Ferienpass
Die teils mehrsprachigen Flyer (Deutsch, Arabisch, Französisch und weitere) werden nicht nur in Flüchtlingsunterkünften verteilt, sondern liegen auch dem Ferienpass bei und sind in den Freibädern zu sehen – schließlich gelten sie für jeden Badbesucher.
Entwickelt wurde der Flyer 2013 von den Stadtwerken München, womit auf Vorfälle in Münchener Bädern reagiert wurde. Anders als dort liegen dem Bochumer Sport- und Bäderamt keine Beschwerde vor, sagt Leiter Klaus Retsch:. „Das ist Prävention, keine Reaktion. Das halten wir für den richtigen Weg. “
Der Bundesverband öffentlicher Bäder empfiehlt den Flyer – im Netz hingegen ist er einigem Spott ausgesetzt: Er schüre den Generalverdacht gegen Flüchtlinge, meinen manche. Das bringt doch nichts, meinen andere.
Beatrice Röglin vom Bündnis „Hamme hilft“ arbeitet selber mit Flüchtlingen. Sie findet die Idee mit den Baderegeln generell gut: „Es gibt durchaus kulturelle Unterschiede, und dem ein oder anderen tut es sicher gut, sich diese Regeln durchzulesen“, sagt sie. Wichtig bleibt: „Keinesfalls darf man jetzt alle Flüchtlinge unter Generalverdacht stellen.“