Bochum. . Ein 24-jähriger Chef einer Einbrecherbande ist in Abwesenheit zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er war im Januar aus dem Gericht geflohen.

Kurz vor dem Urteil stellte Richter Volker Talarowski am Freitag fest, dass der Hauptangeklagte Levan K. (24) „nicht erschienen ist“. Trotzdem verurteilte er ihn wegen Bandendiebstahlstaten in 22 Fällen zu siebeneinhalb Jahren Haft. Am 26. Januar war der Georgier, Kopf einer bundesweit agierenden Einbrecherbande, aus dem Gerichtsgebäude geflohen. Zwei Wachtmeister hatten kurz nicht aufgepasst.

Trotzdem verhandelte der Richter weiter gegen ihn. Schließlich waren ja noch insgesamt neun weitere georgische Einbrecher (22 bis 32) angeklagt. Sie bekamen am Freitag und in den Monaten zuvor Haftstrafen zwischen 3,5 und fast sieben Jahren. Laut Gericht hatte die Bande bei Einbrüchen in Apotheken, anderen Geschäfte und Wohnungen einen Beute- und Sachschaden von mehr als 100.000 Euro angerichtet.

„Recht schamlos ausgenutzt“

Alle Angeklagten hatten Asylanträge gestellt. Das wurde vom Richter deutlich kritisiert, denn es seien „mehr als abenteuerliche Begründungen“ für das Asylverlangen vorgetragen worden – „ohne jeden sachlichen, nachvollziehbaren Grund“. Hier sei das „Recht missbraucht“ und „schamlos ausgenutzt“ worden, „allein um Straftaten zu begehen“.

Der Prozess hat fast alle Grenzen gesprengt. Er dauerte 13 Monate lang und kostete deutlich mehr als der Beute- und Sachschaden. Jeder Angeklagte hatte zwei Pflichtverteidiger und einen Dolmetscher. Hinzu kamen sehr viel Wachpersonal. Bis zu 70 Prozessbeteiligte waren im Sitzungssaal. Die Angeklagten machten bis zuletzt vom Schweigerecht Gebrauch. Überführt wurden sie durch DNA-Spuren und Telefonüberwachung.