Bochum. Bei einem Prozess gegen eine Einbrecherbande ist der 24-jährige Hauptangeklagte aus dem Landgericht Bochum geflohen. Die Fahndung läuft.
- Bei einem Prozess gegen eine Einbrecherbande ist ein Häftling aus dem Landgericht Bochum geflüchtet
- Der 24-jährige Georgier Levan K. stand seit März 2015 als Hauptangeklagter wegen Seriendiebstahls vor Gericht
- Die Fahndungsmaßnahmen der Polizei verliefen bisher ergebnislos
Bei einem Prozess gegen eine Einbrecherbande ist ein Häftling aus dem Landgericht Bochum geflüchtet. Der 24-jährige Georgier ist am Dienstag nach dem Ende der Verhandlung geflohen, als er zu einem im Hof wartenden Justizfahrzeug gebracht werden sollte, teilte ein Gerichtssprecher mit.
Levan K. konnte entkommen, weil offensichtlich eine Schleusentür auf dem Weg zum Hof offengeblieben war. "Eigentlich darf die Tür nicht geöffnet werden, wenn im Hof noch das Tor aufsteht, durch das die Gefangenen transportiert werden. Es darf immer nur Tür oder Tor geöffnet sein, nicht beides gleichzeitig", erklärt der Vorsitzende Richter Michael Rehaag auf Nachfrage dieser Redaktion. Wie es scheint, hat der zuständige Wachtmeister also einen fatalen Fehler begangen, den der seit fast einem Jahr in Untersuchungshaft sitzende Levan K. ausnutzte. Es gäbe jedenfalls keinen Hinweis auf eine Komplizenschaft, so Rehaag.
Der Wachtmeister hatte noch versucht den wegrennenden Häftling einzufangen, stürzte dabei aber und zog sich leichte Verletzungen zu. Einen zweiten Wachtmeister, der versuchte sich dem 24-Jährigen in den Weg zu stellen, stieß der Georgier einfach zur Seite. Levan K. stand seit März 2015 als Hauptangeklagter zusammen mit weiteren Angeklagten wegen Seriendiebstahls vor Gericht. Ihm droht eine mehrjährige Haftstrafe. Als gewalttätig gilt er aber bisher nicht. Die Fahndungsmaßnahmen der Polizei verliefen bisher ergebnislos.
- Levan K. ist 1,82 Meter groß und schlank.
- Bei seiner Flucht trug er ein grau-weiß-blau gestreiftes Oberteil, eine helle Jeanshose sowie kurzes, schwarzes Haar und einen Vollbart.
Mammutprozess am Landgericht Bochum
Unabhängig von dem Ausbruch des Hauptangeklagten, stellte der Prozess das Gericht seit März 2015 ohnehin vor eine logistische Aufgabe. Denn neben Levan K. mussten sich neun weitere Personen wegen des Vorwurfs verantworten, einer bundesweit tätigen Einbrecherbande anzugehören. Sie dürfen immer nur getrennt voneinander verhört werden und werden auch in Einzeltransporten zum Gericht und wieder in die Haftanstalt gebracht. Ein Fluchtversuch habe bei dieser Bande als durchaus wahrscheinlich gegolten, heißt es aus dem Gericht. Deshalb fand der Prozess jedes Mal unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen statt.
An jedem Verhandlungstag waren bis zu 20 Wachtmeister im Einsatz. Zum Zeitpunkt seiner Flucht trug Levan K. keine Handfesseln, weil er sich eigentlich noch im Sicherheitsbereich des Gerichts befunden hatte. Schon bei seiner Festnahme vor über einem Jahr hatte Levan K. versucht vor der Polizei zu fliehen, indem er in einen eiskalten Fluss gesprungen war. Damals kam er nicht weit und wurde festgenommen.
Nach Angaben des Gerichts wird der Prozess gegen die mutmaßlichen Einbrecher fortgesetzt. Sollte Levan K. nicht wieder gefasst werden, kann er in Abwesenheit verurteilt werden. (mit dpa)