Bochum. Ein langzeitarbeitsloser Bochumer hat vor dem Sozialgericht erfolgreich gegen eine Kürzung des Jobcenters geklagt. Dieses wollte 25 Euro erstattet haben.
Das Sozialgericht Dortmund hat einem langzeitarbeitslosen Bochumer Recht gegeben, der sich über eine Kürzung des Bochumer Jobcenters beschwert hatte. Das auch für Bochum zuständige Gericht hatte ihm eine kleine Fahrtkostenpauschale als Einkommen angerechnet und deshalb seine Sozialleistungen eingestrichen.
Der Kläger bezieht Arbeitslosengeld II. Nebenbei verdiente er sich offiziell als Gärtner in zehn Arbeitsstunden pro Monat 100 Euro hinzu. Für die Entsorgung von Grünabfällen gab ihm der Arbeitgeber zusätzlich 25 Euro pro Monat. Das Jobcenter hob die Bewilligung des ALG II teilweise auf und wollte die 25 Euro von dem Arbeitslosen erstattet haben.
Dagegen zog der Bochumer vor Gericht – und hatte Erfolg. Entgelt bis 100 Euro monatlich falle unter den Einkommensfreibetrag, so das Gericht. Und die gezahlten Fahrtkosten seien keine anrechnungsfähige Einnahme. Die Pauschale erhöhe ja nicht den Lebensunterhalt, sondern gleiche nur vom Arbeitgeber veranlasste Unkosten des Klägers aus. Die Pauschale orientiere sich auch an den dafür üblichen Kosten von 0,30 Euro pro Kilometer. (B.Ki.)