Bochum.. Jobcenter streicht einer in Bochum lebenden Polin die Hartz-IV-Leistungen, weil sie vor ihrer Arbeitslosigkeit nur zwei Monate gearbeitet hat.
„Wovon soll ich künftig leben?“ Anna T. (Name der Redaktion bekannt) weiß nicht, wie sie in drei Wochen über die Runden kommen soll. Das Jobcenter gewährt nur noch bis zum 15. Januar 2016 Leistungen. „Beim besten Willen: Mehr können und dürfen wir nicht tun“, betont Sprecher Johannes Rohleder.
Seit 1998 lebt Anna T. in Deutschland. 2011 kam die aus Polen stammende Kaufmännische Assistentin nach Bochum. „Anfangs lief alles rund. Es ging mir gut “, berichtet die 37-Jährige. Sie bekam einen Job als Pflegebetreuerin, absolvierte eine kaufmännische Qualifikation bei einem Bochumer Weiterbildungsträger, war als Verkäuferin und zuletzt bei einem Hotelmanagement-Unternehmen beschäftigt.
Dort erhielt Anna T. nach nur zwei Monaten die fristlose Kündigung – „komplett unverschuldet“, wie sie betont. Die wurde per Klage vor dem Arbeitsgericht zwar in eine fristgemäße Kündigung umgewandelt. Ab dem 16. Juli musste sich die Polin gleichwohl erwerbslos melden.+
Hartz-IV-Leistungen werden nicht mehr gezahlt
„Seither habe ich trotz vieler Bemühungen leider keinen neuen Job gefunden“, erzählt Anna T. – und sieht dem neuen Jahr nun voller Furcht entgegen. Nur noch bis Mitte Januar überweist die Behörde die Hartz-IV-Leistungen. „Grundlage ist dabei das Freizügigkeitsgesetz für EU-Bürger und der damit einhergehende Arbeitnehmerstatus“, schildert Johannes Rohleder. Weil Anna T. vor dem Leistungsbeginn lediglich zwei Monate gearbeitet hat, erlösche der Anspruch nach sechs Monaten. „Diese gesetzliche Regelung für EU-Ausländer ist glasklar. Danach haben wir uns auch in diesem Fall zu richten. Deshalb sind wir für diese Kundin ab dem 16. Januar nicht mehr zuständig“, so Johannes Rohleder auf Anfrage.
Das Jobcenter verweist Anna T. ans Sozialamt. Die 37-Jährige bangt derweil davor, obdachlos zu werden. Aus ihrer Wohnung in Wiemelhausen muss sie bis Ende Januar ausziehen. „Was kommt danach?“