Bochum.. Kostenübernahme wird vom Gutachten des Gesundheitsamts abhängig gemacht. Daran wird immer wieder Kritik geübt. 63-Jährige bleibt auf 1750 Euro sitzen.
Sandra Wett hatte Erfolg: Nachträglich überwies ihr das Jobcenter die Umzugskosten. Eine 63-jährige Hofstederin musste einen Kredit aufnehmen: Ihr wird die Unterstützung für ihre neue Wohnung verwehrt. „Zurecht“, wie die Behörde gegenüber der WAZ bekräftigt.
Straßenlärm als Umzugsgrund
Von ähnlichen Erfahrungen berichtet die 63-jährige Leserin, die ihren Namen wegen einer psychischen Erkrankung nicht in der Zeitung lesen mag. Gleichfalls im Widerspruchsverfahren hatte sie ein Attest eines Neurologen vorgelegt, der bescheinigt, dass sie unter dem Straßenlärm daheim „sehr leide“. „Einzig wirksame Abhilfe“ sei ein Auszug aus der überlauten Wohnung. „Der Amtsarzt ist bei der Untersuchung auf meine Krankheit und das Attest in keiner Weise eingegangen“, schildert die Leserin. Entsprechend negativ fiel der Bescheid des Jobcenters aus: „Der Widerspruch wird als unbegründet zurückgewiesen“, heißt es daran.
Ärztliches Attest empfehlenswert
Gute Chancen hätten hingegen Hartz-IV-Empfänger (davon gibt es in Bochum 41.293 in 22.299 Bedarfsgemeinschaften), deren Familien sich etwa durch eine Geburt oder Heirat vergrößern oder die krank oder pflegebedürftig werden. „Empfehlenswert“, so John, „ist dabei ein ärztliches Attest.“
So wie bei Sandra Wett, die den Amtsarzt von ihrem Rückenleiden überzeugen und auf Kosten des Jobcenters umziehen konnte. Anders als bei der 63-jährigen Leserin. Ihrer Gesundheit zuliebe ist sie im Juli von Linden in eine ruhigere Bleibe in Hofstede umgezogen. Auf den Rechnungen in Höhe von 1750 Euro bleibt sie sitzen. „Das Geld muss ich jetzt abstottern.“