Bochum. . Die Mitglieder sind in verantwortungsvollen Positionen in Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft tätig. Ministerium hat sie nun offiziell bestätigt.

Es war ein langer Weg bis zur konstituierenden Sitzung des neuen Hochschulrates der Hochschule für Gesundheit. Eine Findungskommission hatte zunächst die sieben Mitglieder vorgeschlagen. Am 11. November wurden die Mitglieder vom Senat der Hochschule gewählt. In der Folge wurden sie von Svenja Schulze, Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung in NRW, in den Hochschulrat berufen und nun vom Ministerium offiziell in ihr Amt bestellt.

Die sechs hochschulexternen Vertreterinnen und Vertreter sind – wie das Hochschulgesetz es vorgibt – in verantwortungsvollen Positionen in Wissenschaft, Kultur und Wirtschaft tätig.

Die Mitglieder des Rates

Mitglieder des neuen Hochschulrates der Hochschule für Gesundheit sind: Matthias Blum (Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen); Sylvia Bühler (Verdi-Bundesvorstand, Leiterin des Fachbereichs Gesundheit), Prof. Dr. Christiane Dienel, (Präsidentin der Hochschule Hildesheim/Holzminden/ Göttingen), Dr. Ulrike Graßnick (Kanzlerin der Universität Trier), Prof. Dr. Werner Havers (Vorsitzender der Ethikkommission der Universität Duisburg-Essen), Prof. Dr. Katrin Janhsen (Professorin Public Health mit dem Schwerpunkt Versorgungsforschung/Versorgungsgestaltung im Department of Community Health der Hochschule für Gesundheit) und Prof. Dr. Dorothea Prütting (Honorarprofessorin an der Ruhr-Uni und ehemalige Leiterin der Abteilung Gesundheit im Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes).

In der ersten Sitzung des Hochschulrates wurde Werner Havers zum Vorsitzenden und Dienel zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Der Hochschulrat berät das Präsidium und übt die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus. Zu weiteren Aufgaben des Gremiums gehören laut Hochschulgesetz unter anderem die Empfehlungen und Stellungnahmen zum Hochschulentwicklungsplan, die Zustimmung zum Wirtschaftsplan sowie die Mitwirkung durch seine Mitglieder in der Hochschulwahlversammlung an der Wahl der Mitglieder des Rektorats/Präsidiums. Die Mitglieder werden für die Dauer von fünf Jahren ernannt und sind ehrenamtlich tätig.