Bochum. . Nach einem tödlichen Tritt ist ein Ex-Rockerchef zu 7,5 Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte einen Mann wegen Beleidigung seiner Kinder bestraft.

Seine Pöbelei gegen zwei Kinder hat ein 58-jähriger Mann aus Harpen mit seinem Leben bezahlen müssen. Der Vater (41) der Kinder, Ex-Chef einer kleinen Bochumer Rockergruppierung, hatte den Mann so wuchtig ins Gesicht getreten, dass er später starb. Am Freitag wurde der Gewalttäter vom Schwurgericht wie vom Staatsanwalt gefordert zu siebeneinhalb Jahren Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Nötigung verurteilt. Der Verteidiger wollte eine Bewährungsstrafe.

Der schwer beleibte Angeklagte, ein arbeitsloser Handwerker und vielfacher Vater, stand zumindest bis zum Sommer 2015 einem Unterstützerclub für eine weithin bekannte Rockergruppe vor. Am 29. August hörte er von seiner Verlobten, dass ein Nachbar wieder einmal über ihre gemeinsamen Kinder geschimpft habe („Die Kinder nerven mich“). Diesmal soll er zwei Mädchen (8, 9) sexuell angepöbelt haben.

Der Angeklagte ging sodann in eine begehbare Trinkhalle in unmittelbarer Nähe seiner Wohnung, dort hielt sich dieser Nachbar auf und trank – wie häufig dort - Kräuterschnaps. Der 41-Jährige wollte ihn zur Rede stellen: „So redest du nicht mit meinen Kindern!“ Doch als der 58-Jährige laut Urteil verächtlich reagierte, rastete der Kindesvater aus. Seine gesamte Körpermasse einsetzend trat er gegen den Kopf des Mannes, der auf einem Stuhl saß. Durch die Wucht prallte er mit dem Hinterkopf gegen eine Mauer und blieb hilflos und stark blutend liegen. Der Unterkiefer war mehrfach gebrochen. „Er gab nur noch röchelnde Laute von sich. Sprechen konnte er nicht mehr“, sagte Richter Josef Große Feldhaus.

Tatzeuge wurde bedroht

Anschließend drohte der Täter einem Tatzeugen wörtlich oder sinngemäß: „Du bist der nächste, wenn du das Maul aufmachst. Die Tat hat keiner gesehen. Keiner macht meine Kinder an!“ Um seine Täterschaft geheim zu halten, drohte er tags darauf dem Zeugen erneut Gewalt an, wenn er plaudern sollte – er habe bereits mit dem „Präsi“ der bekannten Rockergruppe gesprochen. Der eingeschüchterte Zeuge hatte „Angstschweiß auf der Stirn“, sagte der Richter. Aus Furcht, bestraft zu werden, schwieg er.

Die Polizei ging denn auch zunächst von einem Unfall aus. Doch aufgrund eines Arztes kam doch ans Licht, dass die massiven Verletzungen das Produkt hemmungsloser Gewalt waren. Am 17. September starb der 58-Jährige, der ohnehin in einem schlechten Gesundheitszustand war, an den Folgen der Tat.

Im Prozess gab der nicht vorbestrafte Angeklagte (U-Haft) alles zu. Er habe damals einen „Blackout“ gehabt. „Das hätte niemals passieren dürfen. Es tut mir leid.“ Seine Entschuldigung nahm die Witwe des Opfers im Gerichtssaal nicht an.

Verteidiger Martin Gentz verwies auf die „andauernde Provokationslage“, die das spätere Opfer selbst heraufbeschworen habe. Sein Mandant sei in einer „psychischen Sondersituation“ gewesen. In der Nacht vor der Tat hatte der 41-Jährige Alkohol und Kokain konsumiert, aber nicht so viel, dass seine Schuldfähigkeit davon beeinträchtigt war.