Bochum. Ein 37-Jähriger hatte in Bochum einen Hund gewürgt und gegen einen Steinpfosten gedrückt. Anschließend hatte er zwei Frauen beleidigt.

Neun Monate Haft ohne Bewährung. So lautet das Urteil des Gerichts gegen einen 37-Jährigen in einem Fall von Tierquälerei, der sich am 21. Oktober 2014 in der U-Bahn-Haltestelle des Hauptbahnhofs abgespielt hat. Der Angeklagte war mit einem mittelgroßen Hund unterwegs, der einem Bekannten gehörte. Er sollte auf das Tier aufpassen, war aber offenbar überfordert. Als der Hund dem Angeklagten entwich und sich unter einer Sitzbank verkroch, eskalierte die Situation.

Zwei Zeuginnen mit Blut bespritzt

Auf den Bildern einer Überwachungskamera ist zu sehen, wie der 37-Jährige den Hund an den Hinterbeinen unter der Bank hervorzieht und in ihn kopfüber in der Luft hält. Dann hat er ihn gewürgt und mit dem Kopf gegen einen Steinpfosten gedrückt.

Als zwei Studentinnen (23, 25) auf das jaulen des Hundes aufmerksam wurden und einschritten, schüttelte der 37-Jährige mit seiner Hand, in die der Hund gebissen hatte, um den Frauen Blut ins Gesicht zu spritzen. Außerdem soll er gesagt haben: „Steckt euch an, ihr Schlampen“. Eine Frau ließ sich später aus Sorge untersuchen. Ergebnis: Sie wurde nicht angesteckt. Der Angeklagte war gar nicht infiziert.

Wegen Vorstrafen keine Bewährung mehr

Wegen der Vorstrafen (Drogen- und Beschaffungskriminalität) des 37-Jährigen verzichtete das Gericht auf eine Bewährungsstrafe. Allerdings könnte der Angeklagte der neunmonatigen Haftstrafe noch entgehen. Vorausgesetzt er legt Rechtsmittel gegen das Urteil ein und kann bis zu einem Berufungstermin eine "günstige soziale Prognose" vorweisen, indem er etwa die Drogentherapie, die er bereits begonnen hat, weiterführt. (sat)