Bochum. Studenten nehmen den Anwohnern der Anliegerstraße in Querenburg die Parkplätze weg. Weder Polizei noch Straßenverkehrsamt sehen eine schnelle Lösung.

Anwohner der Uhlenbrinkstraße in Querenburg finden seit einiger Zeit keine Parkplätze mehr, weil Studenten diese mit ihren Autos belegen. Ein Leser, der vor Ort wohnt, hat sich verärgert an die WAZ-Redaktion gewandt, weil die Uhlenbrinkstraße eine Anliegerstraße sei, wo nicht jeder mit auswärtigem Kennzeichen nach Lust und Laune hineinfahren und parken könne. „Wenn man mit Einkäufen nach Hause kommt, darf man regelmäßig in reichlicher Entfernung seinen Wagen abstellen“, schildert der Anwohner, der seinen Namen nicht veröffentlicht sehen möchte.

Vor Kurzem, so der WAZ-Leser weiter, habe er der Polizei das Problem geschildert. Die, so habe man ihm versichert, sei aber nur für den fließenden Verkehr zuständig. Parkangelegenheiten lägen in der Verantwortung der Stadt. Beim Straßenverkehrsamt erhielt der erstaunte Anwohner jedoch die Antwort: „Dafür sind wir nicht zuständig. Das ist Sache der Polizei.“ Der WAZ-Leser möchte nun wissen: wer ist für die Angelegenheit zuständig?

Schwierig nachzuverfolgen

Auf Nachfrage bei Stadt und Polizei stellt sich die Situation in der Anliegerstraße kompliziert dar. „Die Polizei ist für den fließenden Verkehr zuständig, die Verkehrsüberwacher des Straßenverkehrsamts für parkende Fahrzeuge“, sagt auch Stadtsprecher Oliver Trappe auf WAZ-Anfrage. Für die Verkehrsüberwacher sei aber nicht erkennbar, warum ein Auto in der Anliegerstraße stehe. „Jemand mit einem auswärtigen Kennzeichen muss kein Student sein. Er könnte jemanden besuchen und dürfte dort parken, weil er etwas Konkretes von einem Anwohner will.“

Eine Möglichkeit sei, dass die Verkehrsüberwacher die Parkenden bei turnusmäßigen Kontrollen ansprechen und bitten, woanders zu parken. Streng genommen müsse die Polizei die nicht berechtigten Autofahrer daran hindern, in die Uhlenbrinkstraße hineinzufahren. Doch auch die betont, wie schwierig es sei, die Absicht eines Autofahrers festzustellen oder gar regelmäßig durch Kontrollen zu überprüfen. „Schon durch Einwerfen eines Briefes kann die Eigenschaft eines Anliegers gegeben sein“, so ein Polizeisprecher.