Bochum. Allein die Musiker kosteten 100.000 Euro: Ex-Asta-Mitglieder der Ruhr-Uni müssen Schadenersatz zahlen. Doch der fällt niedriger aus als gedacht.
Die Veranstalter wollten eine fantastische Uni-Party auf die Beine stellen, herausgekommen ist aber ein finanzielles Desaster - und ein jahrelanger Rechtsstreit, der am Dienstag vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster zu Ende gegangen ist. Zwei ehemalige Mitglieder des Allgemeinen Studierendenausschusses (Asta) der Ruhr-Uni Bochum (Rub) müssen insgesamt 88.000 Euro Schadenersatz an die Studentenschaft zahlen.
Doch der Reihe nach: 2007 hatte der Asta für eine Semesterabschluss-Party Bands wie Juli, Culcha Candela und 2Raumwohnung engagiert - allesamt Bands, die in der ersten Liga deutscher Popmusik mitmischen. Allein deren Gage belief sich auf 100.000 Euro. Weitere 80.000 Euro gingen unter anderem für Bühnentechnik, Security, Saalmieten drauf. Um sämtliche Kosten der Party decken zu können, hätten rund 5000 Gäste kommen müssen. In die Rub-Mensa passen aber nur 2500 Menschen - und gekommen waren letztlich nur etwa 1000.
Pflichten "in grob fahrlässiger Weise" verletzt
Die Verluste wurden auf insgesamt 220.000 Euro beziffert - den hatte die Studierendenschaft vom ehemaligen Asta-Finanzreferenten und dem Ex-Asta-Vorstand, der als Hauptverantwortlicher bereits 2009 zur Ableistung von Sozialstunden verurteilt worden war, eingeklagt.
Das Verwaltungsgericht hatte 2013 in einem Urteil die Summe zwar reduziert, 176.000 Euro hätten die beiden aber immer noch zahlen müssen. Jetzt hat das Oberverwaltungsgericht diese Summe noch einmal halbiert. Die Beklagten hätten ihre haushaltsrechtlichen Pflichten "in grob fahrlässiger" Weise verletzt, heißt es in der Urteilsbegrüdung. So hätten sie dem Studienparlament beim Nachtragshaushalt keine sorgfältige Kostenschätzung vorgelegt - obwohl diese nötig gewesen wäre, weil die geplante Party den "bislang üblichen Rahmen um ein Vielfaches überschritten" hätte.
Studierendenparlament hat Mitschuld
Aber: Das Studierendenparlament habe eine Mitschuld. Denn es sei am fehlerhaften Nachtragshaushalt ebenso beteiligt gewesen, wie der Asta-Vorstand. Deshalb müssen die Beklagten nur die Hälfte der geforderten Summe zahlen. Eine Revision gegen das Urteil ist nicht möglich. (pen)