Bochum.. Ein ehemaliger Opelaner hat vor dem Arbeitsgericht Bochum 6243 Euro Abfindung erstritten. Seine Verträge waren viermal befristet verlängert worden.

Immer wieder gab es für den Ex-Opelaner nur Zeitverträge, insgesamt waren es fünf. Deshalb klagte der 35-jährige Herner am Freitag vor dem Arbeitsgericht Bochum, um wie auch seine unbefristet angestellten Ex-Kollegen an dem Sozialplan teilzunehmen. Denn erlaubt sind grundsätzlich nur drei Befristungen, danach muss entfristet werden.

Ergebnis: Der Opel-Vertreter erklärte sich im Wege eines Vergleichs bereit, dem Autobauer eine Abfindung in Höhe von 6243 Euro zu überweisen - exakt der Summe, die er auch als Sozialplan-Abfindung erhalten hätte. Im Gegenzug verzichtet der Kläger, keine Ansprüche mehr auf den Sozialtarifvertrag und keinen auf einen Eintritt in eine Transfergesellschaft zu erheben.

OpelInsgesamt fünf Verträge - davon vier Verlängerungen

Bis Ende 2014, als die Autoproduktion in Bochum geschlossen wurde, hatte der Kläger zwei Jahre im Werk 1 gearbeitet. Im Mai 2014 erhielt er zum vierten Mal eine befristete Vertragsverlängerung. Sie sah genauso aus wie die vorherigen. Der Opel-Vertreter machte dem Kläger denn auch, trotz rechtlicher Einwände, relativ schnell das Angebot, die 6243 Euro zu zahlen. Allerdings behält er sich vor, den Vergleich binnen zwei Wochen wieder zurückzunehmen. Dann gäbe es ein Urteil.