Bochum. . Weil sie mit Falschgeld eingekauft haben, sind zwei Bochumer (20, 21) vom Amtsgericht zu jeweils zwei Wochenendarresten verurteit worden.

Verteidiger Christoph Pindur sprach vor Gericht von einer „klassischen jugendtypischen Mutprobe“. Sein Mandant (21) hatte mit einem Bekannten (20) mit gefälschten 20-Euro-Scheinen eingekauft. Dafür wurden die beiden am Freitag vom Jugendschöffengericht zu jeweils zwei Freizeitarresten verurteilt. Diese dauern von Samstagmorgen bis Montagmorgen und werden in einer Arrestanstalt in Essen vollstreckt.

Richterin Hadwig Noesselt meinte zu den Angeklagten, die beide vorbestraft sind: „Wenn Sie am Wochenende in der Zelle sind, geben Sie weder echtes Geld noch falsches aus.“ Die zwei könnten dort nachdenken, welchen weiteren Lebensweg sie einschlagen wollten.

Wer die „Blüten“ hergestellt hat, bleibt ungeklärt

Der Schüler und der Mini-Jobber waren im Februar und März 2014 in fünf Fällen mit je einem falschen „Zwanziger“ in Kioske und eine Tankstelle gegangen, um Zigaretten zu kaufen. Viermal klappte das, einmal nicht. Ermittelt wurden sie erst später mit Hilfe eines Videos aus einem Läden, denn beide waren bei der Polizei bereits bekannt.

Die Anklage warf ihnen auch vor, die „Blüten“ selbst hergestellt zu haben. Sie sollen eine echte 20-Euro-Note sechsmal kopiert und den Sicherheitsfaden mit einer Klebefolie imitiert zu haben. Damit wollen die Angeklagten aber nichts zu tun haben. Sie behaupteten, die Blüten in der Hustadt von fremden Jugendlichen einfach geschenkt bekommen zu haben. Das glaubte im Gerichtssaal zwar keiner, aber ein Gegenbeweis war auch nicht zu führen.