Bochum. . Der Mord an einem zweijährigen Mädchen in Riemke wird auch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe beschäftigen. Die Verteidigung legt Revision ein.
Der Mord an einem Mädchen (2) in Riemke wird erneut die Justiz beschäftigen. Wie Verteidigerin Dr. Arabella Liedtke am Dienstag auf Anfrage sagte, legt sie für ihren Mandanten (40) Revision ein, weil die Indizien für einen Schuldspruch nicht ausreichen würden. Damit wird der Bundesgerichtshof (BGH) das Bochumer Urteil auf mögliche Rechtsfehler überprüfen. Der 40-Jährige war zu „lebenslänglich“ verurteilt worden, weil er laut Urteil das Kind seiner damaligen Lebensgefährtin erstickt und eine Ex-Ehefrau vergewaltigt hatte. Der Verurteilte bestreitet dies. Mit einer Entscheidung des BGH ist erst 2016 zu rechnen.
Die Verteidigerin sagte der WAZ, dass sie zwar das Verhalten des Angeklagen in der Hauptverhaltung nicht billige und es „prozesswidrig“ sei, doch das sei unabhängig von der Schuldfrage an sich zu sehen. Wie berichtet hatte der Angeklagte wegen des Tötungsdeliktes ein vermeintliches Geständnis seines Sohnes (14) fälschen lassen, um sich sebst zu entlasten. Das sei mit nichts zu entschuldigen, so die Rechtsanwältin.