Bochum. . Vor dem Landgericht klagt ein Behindertenverband gegen die Bogestra. Ziel der Klage: In Bussen und Bahnen sollen wieder E-Scooter erlaubt sein.

Ein Behinderten-Verband hat die Bogestra verklagt, weil sie die E-Scooter aus ihren Bahnen und Bussen verbannt hat. Am kommenden Freitag wird sich die 5. Zivilkammer des Bochumer Landgerichts damit befassen.

Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter mit Sitz in Baden-Württemberg fordert von der Bogestra, künftig wieder E-Scooter auf ihren Fahrzeugen zu erlauben. Das Verkehrsunternehmen verbietet es aber seit Ende 2014, solche Fahrzeuge für Körperbehinderte zu transportieren – „aus Sicherheitsgründen“, wie Bogestra-Sprecherin Sandra Bruns gestern der WAZ sagte.

Nicht standfest genug und nicht wendig genug

Die vierrädrigen und bis zu 500 Kilo schweren Fahrzeuge könnten den Besitzer und andere Fahrgäste gefährden, weil sie umkippen könnten und auch nicht auf der Stelle so wendig seien wie Rollstühle. Außerdem gebe es in den Bogestra-Fahrzeugen kein Rückhaltesystem, wie es die Hersteller der E-Scooter für den Transport vorschreiben würden. Während des Transportes sollte auch niemand auf dem Scooter sitzen. Verschmutzungen und Nässe auf dem Boden würden die Gefahr noch erhöhen. Die Bogestra beruft sich auf ein entsprechendes Gutachten und Gerichtsurteile. Es hat auch schon einige Unfälle mit E-Scootern in Bussen und Bahnen gegeben.

Auch bereits vor dem Verbot waren E-Scooter bei der Bogestra nicht grundsätzlich erlaubt. Der Fahrer des jeweiligen Busses und der Bahn konnte aber selbstständig entscheiden, ob die Situation an den Haltestellen und auf der Linie eine Mitfahrt vertretbar macht oder nicht.

Weiterhin erlaubt bei der Bogestra sind aber Rollatoren, Rollstühle und E-Rollis. B.Ki.