Bochum. . Drei mutmaßliche Mitglieder einer Wohnungseinbrecherbande stehen seit Montag vor Gericht. Sie sollen Beute im Wert einiger 100.000 Euro gemacht haben.

Die meisten Wohnungseinbrecher können unerkannt fliehen, diesmal aber sind einige Bandenmitglieder möglicherweise doch erwischt worden. Vor dem Landgericht begann am Montag der Prozess gegen drei Männer (28, 29, 39), einer aus Bochum-Werne, zwei aus Albanien. Sie sollen zwischen Dezember 2014 und April 2015 in zahlreiche Wohnungen und Wohnhäuser eingestiegen sein und eine Beute im Wert von einigen 100.000 Euro gemacht haben.

Schmuck, hochwertige Kleidung und Handys, Luxus-Accessoires, Elektroartikel - fast alles, was später zu Geld gemacht werden kann, sollen sich die Angeklagten auf den Beutezügen eingesteckt haben. Die Anklage listet 32 Fälle auf, viele in Bochum, aber auch in Nachbar- und anderen Städten. Dabei soll es die Männer nicht abgeschreckt haben, dass die Bewohner bei den Einbrüchen in vielen Fällen schlafend im Bett gelegen haben. Einem wurde sogar mit einer Taschenlampe in die Augen geleuchtet. Laut Anklage schreckten die Angeklagten auch nicht davor zurück, 200 Euro aus einem Sparschwein und sogar Kinderspielzeug zu stehlen. Erbeutet wurden ebenso Schmuck-Erbstücke, die außer einem hohen Marktwert auch einen unersetzlichen emotionalen Wert haben.

Angeklagte schweigen zu den Anklagevorwürfen

Die mutmaßliche Bande soll die Schlösser der Türen und Fenster professionell aufgebohrt und auch sonst gut organisiert gewesen sein: beim Ausspähen, bei der Besorgung von Tatfahrzeugen, der Vermittlung von Anwälten im Fall einer Festnahme, dem Beuteverkauf, dem Chauffieren zu und von den Tatorten sowie dem Anmieten einer Täter-Wohnung an der Herner Straße. Dort wurden im April bei einer Durchsuchung viele Beutestücke gefunden, die von den Bestohlenen identifiziert werden konnten. Auf die Spur der Angeklagten kam die Kripo über Observierungen und Telefon-Überwachungen.

Zum Prozessauftakt haben die Angeklagten (zwei sitzen in U-Haft) von ihrem Schweigerecht Gebrauch haben. Die 6. Strafkammer hat Termine bis Dezember festgesetzt.