Bochum. . Eine 21-Jährige aus Bochum wird aufgefordert, für ihren E-Mail-Account zu zahlen. Aber sie beteuert, nie einen Vertrag abgeschlossen zu haben.
87,6 Milliarden private E-Mails wurden im letzten Jahr laut des Technologie-Markforschungsunternehmens The Radicati Group verschickt. Ein Kommunikationsdraht, mit dem man Geld verdienen kann. Der Dienstleister 1&1 Mail&Media GmbH bietet seinen GMX-Kunden einen kostenlosen E-Mail-Account an, aber auch die Variante „TopMail“, von der Tochtergesellschaft von 1&1 Internet SE als „Alleskönner“ umworben.
Theresa Günther, eine 21-jährige Studentin aus Bochum, hatte eigentlich nicht im Sinn, diese kostenpflichtige Variante zu kaufen. Trotzdem erhielt sie plötzlich eine Mahnung, weil sie einen Vertrag abgeschlossen habe. Nach mehrmaliger Kontaktaufnahme stornierte das Unternehmen den Vertrag. Der Fall zeigt, wie schnell man mit einem unbewussten Klick in eine Zwicklage geraten kann.
Bei Vertragsabschluss Firma kontaktieren
Der beste Schutz vor solchen Kostenfallen ist die eigene Aufmerksamkeit. Wenn Unternehmen per E-Mail mit Überraschungen locken, sollte man wachsam sein.
Ist man doch in eine Falle getappt, lohnt sich ein Anruf bei der jeweiligen Firma. Dann ist die Geduld gefragt. Häufig steckt man in langen Warteschleifen.
Die Verbraucherzentrale NRW berät unter der Tel. 0900-1-89 79 69 (1,86 €/Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise ggf. abweichend).
Die Studentin erwartete nichts, als sie wie üblich ihren GMX-Account öffnete. Diesmal wurde sie überrascht. Von einer Mahnung in Höhe von 30 Euro. Ungläubig kontaktierte sie daraufhin den Kundenservice. Der legte ihr offen, sie habe am 15.1.2015 einen Vertrag für einen Top-Mail-Account abgeschlossen.
Unternehmen glaubt Kundin nicht
Während der sechsmonatigen kostenfreien Testphase habe sie weder schriftlich noch telefonisch gekündigt. Auch heißt es in einem Antwortschreiben: „Der Bestellprozess lässt sich nur abschließen, wenn die Nutzungsbedingungen, das Widerrufsrecht und die Kosten mittels Bestätigung der Schaltfläche ,Kaufen’ bestätigt werden.“
Ein unglaublicher Vorwurf für Günther: „Das habe ich nie getan!“ Unternehmenssprecher Martin Wilhelm kann ihr ebenfalls nicht glauben: „Das hat sie unter Garantie angeklickt. Sonst geht das nicht.“ Das Unternehmen achte „penibel“ auf die Einhaltung der Vorgaben.
Kein Einzelfall
Bei der Verbraucherzentrale NRW ist der Fall geläufig. „Den Vertragsschluss kriegen Verbraucher oft nicht mit“, sagt Rechtsanwältin Miriam Rusch. Seit 2012 müssen die Internet-Anbieter durch einen Button klar kenntlich machen, wann man einen Vertrag schließt. Außerdem müssen Informationen etwa über Preis und Laufzeit gut sichtbar ausgewiesen sein. Das Internet-Unternehmen 1&1 sei froh, sagt Wilhelm, „dass diese Rechtsunsicherheiten beseitigt wurden“. Den letzten Rechtsstreit habe es im Oktober 2012 gegeben.
Die Verbraucherzentrale NRW berät dennoch regelmäßig GMX-Kunden, die fester Überzeugung sind, keinen Vertrag abgeschlossen zu haben. Seit der „Button-Lösung“ sei die Zahl der Beschwerden jedoch zurückgegangen.