Bochum. . Die Linie 310 wird wohl nicht im Jahr 2017 fertig sein. Amtsleiter verweist auf Probleme mit Leitungen und Konflikt mit der Baufirma.

Einmal mehr beschäftigte der Fortgang der Bauarbeiten für die Verlängerung der Straßenbahnlinie 310 in Langendreer am Donnerstag den Ausschuss für Infrastruktur und Mobilität. Was bereits seit Wochen spekuliert wird, bekommt mehr und mehr Gewissheit: Der Fertigstellungstermin noch im Jahr 2017 wird nicht zu halten sein.

Im Ausschuss nahm dazu Tiefbauamtsleiter Uwe Seidel Stellung. Wie die WAZ in der vergangenen Woche bereits in einem Teil ihrer Ausgabe berichtete, wird Ende September/Anfang Oktober mit dem Ergebnis eines Gutachtens gerechnet. Dieses soll Auskunft darüber geben, ob und wie der Anspruch der ausführenden Baufirma auf zusätzliche Bauzeit zu bewerten ist. Hintergrund waren alte Leitungen, die auf dem sogenannten Bauabschnitt F auf der Hauptstraße zwischen Langendreer Markt und S-Bahnhof gefunden wurden. Sie sollen in der Planungsphase nicht bekannt gewesen sein und führten zu erheblichen Behinderungen im Bauablauf.

Vorrangschaltung für bestimmte Straßenbahnlinien

Die Bogestra wird sich erst nach Vorliegen dieses Gutachtens zu den konkreten Auswirkungen auf den Bauablauf äußern. Die Stellungnahme der Stadtverwaltung, die in Absprache mit der Bogestra zur Anfrage des Ausschusses vorliegt, geht in jedem Fall weiter als das bisherige Statement der Bogestra, dass nämlich die Einhaltung des Termins noch im Jahre 2017 „zumindest fraglich sei“. Abschließend äußern möchte sich Uwe Seidel jedoch erst, wenn die Ergebnisse des Gutachtens vorliegen.

Mit einem ganz anderen Problem des Straßenbahnverkehrs hatte sich der Ausschuss ebenfalls zu befassen. Es geht um die Vorrangschaltung für bestimmte Straßenbahnlinien. Die Verwaltung wies in ihrer Antwort zu Fragen, welche Linien denn genau in der Vorrangschaltung aufgenommen seien, darauf hin, dass die Grundlage für die Priorisierung bestimmter Straßenbahn- oder Buslinien noch in einer Entscheidung des Hauptausschusses aus dem Jahre 1986 (!) zu suchen sei. Jetzt soll dieser Beschluss noch einmal geprüft werden.