Bochum. Mit falschen Abrechnungen soll eine Ärztin 100.000 Euro erschlichen haben. Zudem soll sie Steuern in Höhe von 80.000 Euro hinterzogen haben.

Eine Ärztin aus Langendreer muss sich wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Steuerhinterziehung vor dem Bochumer Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft der 49-Jährigen vor, im Zeitraum von Januar 2008 bis April 2012 über falsche Abrechnungen nicht erbrachter Leistungen mindestens 100.000 Euro erschlichen zu haben. Außerdem soll sie Steuern in Höhe von 80.000 Euro hinterzogen haben.

Mit auf der Anklagebank sitzt auch eine 53-jährige Privatpatientin der Medizinerin, die mit der Ärztin gemeinsame Sache gemacht haben soll. Die Wittenerin habe die gefälschten Rechnungen bei ihrer Kasse eingereicht und deren Rücküberweisung hätten sich die beiden Frauen dann geteilt, heißt es in der Anklageschrift. Die Patientin und die Ärztin strichen so jeweils rund 8000 Euro ein. Den Schaden, der unter dem Mitwirken weiterer Patienten bei privaten Krankenkassen entstanden ist, beziffert die Staatsanwaltschaft auf rund 30.000 Euro. Bei den gesetzlichen Kassen liege die Summe sogar bei rund 70.000 Euro. In diesen Fällen hätten die Patienten nichts von dem Betrug gemerkt. So habe die Ärztin etwa Behandlungstage angegeben, die frei erfunden waren.

Auch der Mann der Medizinerin steht vor Gericht

Ebenfalls mitverhandelt wird derzeit eine aus diesem Jahr stammende weitere Anklage: Nachdem die Ärztin im Zuge der Ermittlungen 2013 ihre Approbation ruhen ließ und ihre Zulassung zurückgab, soll sie tatsächlich weiter in der Praxis, die sie sich mit ihrem Mann teilte, gearbeitet haben. Den Abrechnungsbetrug habe das Ehepaar fortgesetzt, wenn auch nun in einem deutlich kleineren Rahmen. Auch der Mann der Ärztin steht deshalb jetzt vor Gericht.

Während das Ehepaar die Vorwürfe teilweise einräumt, hat die mitangeklagte Patientin aus Witten die Anklagepunkte im Vorfeld der auf sechs Tage angesetzten Verhandlung bestritten. Beim nächsten Termin am Donnerstag erhalten die Angeklagten Gelegenheit, sich zu äußern. Beim Prozessauftakt am Montag ließ der Vorsitzende Richter Wolfgang Mitrupp durchblicken, „dass eine Bewährungsstrafe für die Ärztin anhand der Aktenlage nicht in Betracht kommt“.