Bochum. Ein Dreivierteljahr nach einem Schlag ins Gesicht liegt ein Polizist weiter im Wachkoma. Wegen der Tat hat die Staatsanwaltschaft einen Herner (31) angeklagt.
Es hätte eine Nacht der Freude werden sollen: Im Bermuda-Dreieck feiert der Bochumer Polizist L. am frühen Morgen des 5. September 2014 seinen bevorstehenden Wechsel von der Einsatzhundertschaft in die Inspektion Mitte. Gegen 3.45 Uhr am Morgen setzt ein Faustschlag ins Gesicht allen beruflichen und privaten Träumen ein jähes Ende. Der 28-jährige Polizist stürzt, schlägt mit dem Kopf unglücklich auf dem Bürgersteig auf und bleibt bewusstlos liegen, im Krankenhaus wird ein Schädel-Basis-Bruch diagnostiziert, verbunden mit massiven Gehirnblutungen.
Ein Dreivierteljahr nach dem Vorfall liegt das Opfer weiter im Wachkoma. Verantwortlich für die Tat ist nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ein inzwischen 31-jähriger Herner, verheiratet, Vater eines Kindes, bislang unbescholten. Angeklagt ist der Einzelhandelsverkäufer wegen schwerer Körperverletzung vor dem Bochumer Schöffengericht, ihm droht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr.
Warum stellte der Täter sich nicht gleich?
Opfer und mutmaßlicher Täter sind in der verhängnisvollen Nacht offenbar zufällig aneinander geraten. Laut Anklage will der Polizist mit seiner Freundin vor der Tür des „Sachs“ eine Zigarette rauchen, als das Paar von mehreren Männern angesprochen wird. Ein zunächst verbal ausgetragener Streit entwickelt sich, ein Wort gibt das andere. Die Freundin stellt sich noch zwischen die Männer. Als sich der Polizist wegdrehen will, landet die Faust des Herners in seinem Gesicht.
Der heute 31-Jährige hat die Tat in seinem Vernehmungen im wesentlichen eingeräumt. Bei dem Vorfall soll er angetrunken gewesen sein. Nach der Attacke flüchtet der Mann, erst mit einer Öffentlichkeitsfahndung kommt ihm die Polizei auf die Spur. Freunde haben ihn auf einem Foto erkannt. Die Festnahme erfolgt rund eine Woche nach dem Schlag mit fatalen Folgen. Die Tat selbst bedauere der Mann sehr, schreibt die Polizei damals in einer Mitteilung. Im Prozess, für den es noch keinen Termin gibt, wird auch die Frage zu klären sein, warum sich der Herner nicht gleich gestellt hat. Mit Verweis auf das laufende Verfahren nimmt sein Anwalt im Vorfeld des Prozesses keine Stellung.