Bochum. . Im Mordprozess gegen einen Bochumer (39), der ein Mädchen getötet haben soll, steht eine Exhumierung im Raum. Das hat der Verteidiger beantragt.
„Es wird ein klassischer Indizienprozess, wie er uns aus den 60er-Jahren gegen Vera Brühne bekannt ist.“ Das sagt Strafverteidiger Wolfgang Bruch vor dem Mordprozess, der an diesem Mittwoch um 9 Uhr vor dem Bochumer Schwurgericht beginnt. Angeklagt ist ein 39-jähriger Bochumer, der im vorigen November die zweijährige Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin (27) umgebracht haben soll.
Der Fall wird das Gericht wohl lange beschäftigen. 20 Termine sind bis Ende August vorläufig angesetzt. Laut Anklage soll der bisher unbestrafte Mann, der bis zu seiner Verhaftung Hausmeister im Polizeipräsidium war, das Kind in der gemeinsam bewohnten Wohnung in Riemke durch Insulin und/oder Ersticken getötet haben. Mutmaßliches Motiv: Das Mädchen stand aus seiner Sicht einer gemeinsamen Zukunft mit der Kindes-Mutter im Ausland entgegen.
Verteidigung will Unschuld des Angeklagten beweisen
Auch für den Herner Rechtsanwalt Bruch, der seit vielen Jahren regelmäßig Strafsachen an den Bochumer Gerichten verteidigt, handelt sich um einen ganz besonderen Fall: „Man merkt die Betroffenheit der Menschen“, sagte er. Das Verfahren wird wohl äußerst umstritten geführt werden. Denn die Verteidigung will in den Hauptanklagepunkten einen glatten Freispruch. Sein Mandant sei nicht der Täter. Anwalt Bruch hat beim Schwurgericht sogar eine Exhumierung des Kindes beantragt, weil bisherige Untersuchungen nicht ausreichend gewesen seien. Ob es dazu kommt, ist fraglich. Erstens liegen tiefgefrorene Gewebeproben vor, zweitens sind die Hürden für die Genehmigung einer Exhumierung hoch.
Unschuldig sei sein Mandant auch bezüglich eines weiteren Vorwurfs, so Bruch: Zwischen 2007 und 2009 soll der 39-Jährige seine damalige Ehefrau vergewaltigt haben. Eingeräumt werde nur ein dritter Vorwurf: Sozialbetrug. Es geht um einige hundert Euro Beute. Der Angeklagte sitzt seit November in der JVA Bochum. Er sei, so Bruch, „am Boden zerstört und äußerst angespannt“.
Die Verhandlung beginnt um 9 Uhr im Saal C 240 am Landgericht. Wegen des zu erwarteten Publikumsinteresses werden den Zuschauern am selben Tag vor Beginn Platzkarten ausgehändigt.