Bochum. . Nach einer Brandstiftung in einem Döner-Restaurant soll der 35-jährige Ex-Betreiber 4,5 Jahre in Haft. Tatmotiv: versuchter Versicherungsbetrug.
Es sollte, wie es einmal im Prozess hieß, eine „heiße Sanierung“ werden. Ein 35-jähriger Mann hatte sein damaliges Döner-Restaurant mitten in der Bochumer Innenstadt anzünden lassen, um sich die Versicherungssumme zu erschleichen. Dafür soll er viereinhalb Jahre in Haft. Das forderte am Montag Staatsanwalt Michael Nogaj vor dem Bochumer Landgericht.
Der Angeklagte, der in Untersuchungshaft sitzt, hatte das Restaurant in recht guter Lage im März 2014 übernommen. Aber das Geschäft lief seiner Aussage zufolge sehr schlecht. Also kam er auf die Idee mit der Brandstiftung. Die Versicherung soll über 100.000 Euro gelaufen sein. In der Nacht zum 9. Juli 2014 beschaffte er sich Kanister mit Benzin und fuhr von seinem Wohnort Wuppertal zu seinem Restaurant nach Bochum. Wie er behauptet, hatte er einen Bulgaren bei sich, der bei der Brandlegung helfen sollte. In dem Laden wurden dann Servietten, Werbezettel und Tablettauflagen verstreut, mit Benzin übergossen und angezündet. Außerdem wurden Propangasflaschen aufgedreht. Nur wegen Sauerstoffmangel kam es später nicht zum Vollbrand, so dass die Feuerwehr alles schnell unter Kontrolle hatte. Verletzt wurde niemand. In dem Gebäude, ein mehrstöckiges Reihenhaus mit Wohnungen darüber, wäre es sonst wohl zu einer mächtigen Explosion mit gewaltigem Schaden gekommen.
Der Angeklagte war im Prozess geständig und reuig („Fehler meines Lebens“). Den Brand selbst, sagt er, habe aber der Bulgare gelegt; er selbst sei vorher wieder nach Wuppertal zurückgefahren. 200 Euro Lohn habe er dem Mittäter bezahlt. Bis heute ist dessen Name nicht bekannt; er kenne ihn nicht, behauptet der Angeklagte.
Mitangeklagte Schwester soll für lange U-Haft entschädigt werden
Ebenfalls angeklagt ist die Schwester (21) des 35-Jährigen. Sie besaß die Konzession für das Restaurant. Der Staatsanwalt beantragte für sie aber nach mehr als zweimonatigem Prozess Freispruch. Eine Beteiligung sei „nicht feststellbar“. Bis Februar hatte sie viereinhalb Monate in U-Haft gesessen. Dafür soll sie mit 25 Euro pro Tag entschädigt werden – insgesamt knapp 3500 Euro.
Ihr Verteidiger Marcus Doll warf der Polizei „Jagdtrieb“ vor. „Dabei wurden Spielregeln verletzt.“
Ihrem Bruder warf der Staatsanwalt anfangs auch versuchten Mord vor, denn in der Wohnung über dem Geschäft wohnte ein 83-jähriger Mann, der hätte sterben können. Diesen Vorwurf nahm der Ankläger aber nun zurück, er beschränkte sich auf die Brandstiftung.
Am Donnerstag, 23. April, will die 5. Strafkammer das Urteil verkünden.