Bochum/Witten. . Zwei Jahre nach dem Fund vieler toter und verwahrloster Tiere in Langendreer hat das Amtsgericht das Verfahren gegen den damaligen Halter eingestellt.
Vor zwei Jahren hatte ein furchtbarer Fund viele Tierfreunde entsetzt: Auf einem Freizeitgelände in Langendreer, nahe Witten, wurden mindestens zehn tote Tiere entdeckt. Sie hatten in verwahrlosten Zuständen gelebt. Der damalige Tierhalter (62) soll aber straffrei ausgehen.
Wie das Amtsgericht am Dienstag auf Anfrage mitteilte, ist das Strafverfahren gegen den Bochumer bereits im vorigen November vorläufig eingestellt worden. Wenn er 300 Euro Geldauflage zahle, werde es endgültig eingestellt. Dazu hat er ein halbes Jahr Zeit.
Am 7. März 2013 hatte ein Zeuge auf dem Gelände ein abgemagertes Pony entdeckt - tot. Als alarmierte Mitarbeiter der Stadt nachschauten, fanden sie noch viele weitere tote Tiere, vor allem Schafe. Neben dem Pony-Kadaver lagen zwei Mutterschafe mit je einem Lamm - auch sie verendet. Außerdem waren mindestens fünf weitere Kadaver in Mülltonnen gestopft. Weitere zehn Tiere, ein Pony und neun Kamerunschafe, hatten noch gelebt, waren aber deutlich unterversorgt. Der Trantenrother Hof in Witten-Heven päppelte die überlebenden Tiere auf. Eines der Lämmer überlebte allerdings nicht einmal die erste Nacht. Eine Mitarbeiterin des Hofes, die es mit in ihre Wohnung genommen hatte, sagte damals: „Es ist heute Nacht an Schwäche gestorben. Es ist wenigstens nicht verreckt, sondern warm und satt gestorben.“
„Das ist ein unglaublicher Fall von Tierquälerei“, sagte die damalige Rechtsdezernentin Diane Jägers. „Es ist unvorstellbar, dass so etwas in einer zivilisierten Welt möglich ist.“
Verschulden soll geringer sein als es in der Anklageschrift steht
Die Staatsanwaltschaft klagte den damaligen Tierhalter später wegen Tierquälerei an. Vor Gericht (im November 2013) bestritt er, die Tiere vernachlässigt zu haben. Den schlechten Zustand erklärte er mit einem harten Winter - oder mit Vergiftung.
Die Richterin stellte Nachermittlungen an, die sich sehr lange hinzogen. Nach vorläufiger Würdigung der Ergebnisse kam sie zu dem Schluss, dass das Verschulden des 62-Jährigen „geringer“ gewesen sei als es in der Anklage gestanden habe. Weitere Angaben zur Begründung machte das Gericht trotz Anfrage nicht.
Unabhängig vom Strafverfahren hat die Stadt dem Angeklagten ein unbefristetes Tierhalteverbot auferlegt.