Bochum. Kripo hat nach Berichterstattung und Foto-Veröffentlichung Hinweis erhalten. Der 71-jährige Momen Said könnte in Marl gesehen worden sein. Noch fehlt die letzte Sicherheit.
Offenbar gibt es eine Spur von dem seit über einer Woche vermissten Momen Said. Der 71-jährige Rentner war zum letzten Mal am Samstag, 28. Februar, gegen 18.30 Uhr vor dem Elisabeth-Hospital an der Bleichstraße in der Innenstadt gesehen worden.
Am letztem Wochenende hatte sich die Polizei dazu entschlossen, auch die Öffentlichkeit einzuschalten. Angehörige des gebürtigen Afghanen mit einem deutschen Pass hatten sich in der vergangenen Woche besorgt auch an die WAZ gewandt. „Wir haben überall in der Innenstadt am Weg vom Krankenhaus zu seiner Wohnung am Westring Zettel mit dem Bild von Momen Said aufgehängt.“
Glaubwürdige Aussage muss noch abgeklärt werden
Wie jetzt Klaus Lipphaus, Leiter des auch für Vermissten-Sachen zuständigen Kriminalkommissariates 11 (KK 11), gegenüber der WAZ bestätigte, gibt es, seitdem die Öffentlichkeits-Fahndung läuft, einen ersten Hinweis auf den Mann. Er sei bereits am 6. März in Marl gesehen worden. Es gebe eine äußerst glaubwürdige Aussage, die aber noch abgeklärt werden müsse.
Aufgrund des aktuellen Falles bittet Lipphaus gleichzeitig um Verständnis, dass die Kriminalpolizei in solchen Fällen mit äußerster Behutsamkeit und oft auch zunächst ohne Einschaltung der Öffentlichkeit vorgehe.
Pro Jahr 1000 Menschen vermisst gemeldet
Im Bereich der Kreispolizeibehörde Bochum, zu der außer Bochum auch die Städte Witten und Herne gehören, werden im Schnitt mehr als 1000 Menschen pro Jahr als vermisst gemeldet. Angezeigt werde dies sowohl von Angehörigen aber auch von Institutionen wie etwa Altenheimen.
„In rund 95 Prozent dieser Fälle taucht der als vermisst gemeldete Mensch schon nach sehr kurzer Zeit wieder auf.“ Daher werde eine „Ausschreibung“ nur dann vorgenommen, wenn es darauf polizeilich gute Gründe geben. Sei ein Vermisster erst einmal ausgeschrieben, werde er vom Polizeicomputer erfasst und jede Steife ist gehalten, bei einer Suche ein bestimmtes Prozedere einzuhalten. Das könne je nach Fall soweit gehen, dass der Betroffene in Gewahrsam genommen werden müsse. Etwa dann, wenn es Hinweise gebe, dass eine Selbstmordgefahr bestehe. Meist gebe es aber eher harmlose Gründe für das (vorübergehende) Verschwinden eines Menschen.