Bochum. . Ein notorischer „Schwarzfahrer“ sitzt jetzt im Gefängnis eine Ersatzfreiheitsstrafe ab. Gegen ihn lag ein Haftbefehl des Bochumer Amtsgerichts vor.

Bundespolizisten haben am Bochumer Hauptbahnhof am Montagabend, 2. März, einen mit Haftbefehl gesuchten 48-Jährigen festgenommen. Wegen „Schwarzfahrens“ in drei Fällen wurde der gebürtige Magdeburger vom Bochumer Amtsgericht bereits im Jahre 2013 zu einer Geldstrafe von 1050 Euro verurteilt, die er nie beglichen hat.

Seit 2011 nutzt der Mann nach Angaben der Bundespolizei öffentliche Verkehrsmittel gewohnheitsmäßig, ohne dafür zu bezahlen. Nach der jüngsten Verurteilung tauchte er ab. Im Februar 2015 wurde der 48-Jährige zur Festnahme ausgeschrieben.

Die Geldstrafe konnte oder wollte er auch nach seiner Festnahme auf der Wache der Bundespolizei nicht bezahlen. Daraufhin wurde der mit 1,5 Promille erheblich unter dem Einfluss von Alkohol stehende Mann zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 140 Tagen in die JVA Bochum gebracht.