Bochum. Die Kammer für Handelssachen beim Landgericht Darmstadt verhandelt an diesem Dienstag wieder über den Schließungsbeschluss für das Opel-Werk Bochum.
Die Prozessakten und der Schriftverkehr umfassen mittlerweile etliche dicke Ordner. Noch immer nicht ist der Rechtsstreit zwischen Rainer Einenkel und der Adam Opel AG entschieden. Ende Juli 2013 hatte der 60-Jährige Klage gegen den Automobilkonzern erhoben.
An diesem Dienstag geht der Prozess um 11.30 Uhr vor der Kammer für Handelssachen des Landgerichts Darmstadt in seine nächste Runde. Unter anderem soll ein ehemaliges Mitglied der Rechtsabteilung des Autobauers Auskunft darüber geben, ob der im März 2013 zusammen getretene Opel-Aufsichtsrat mit seinen 20 Mitgliedern – zehn von Seiten der AG und zehn Vertreter der Arbeitnehmerseite, darunter drei Gewerkschafter – bei seiner Entscheidung über die Schließung des Werks in Bochum nach dem Aktiengesetz überhaupt korrekt zusammen gesetzt war. Dabei geht es um die von General Motors delegierten Vertreter der Arbeitgeberseite.
Beschluss zur Werksschließung nicht korrekt gefasst
Ex-Betriebsratschef und Aufsichtsratsmitglied Einenkel sagt, einige GM-Vertreter seien nicht stimmberechtigt gewesen und demzufolge der Beschluss zur Werksschließung nicht korrekt gefasst worden – zumindest nicht zu diesem Zeitpunkt. Am 26. März 2014 hatte der Aufsichtsrat erneut beschlossen, das Werk Bochum werde geschlossen. Aber auch inhaltlich sei der Beschluss falsch gewesen, Einenkel spricht von „manipulierten Zahlen“. Dies ist der zweite, bislang noch gar nicht behandelte Teil seiner mittlerweile seit 19 Monaten anhängigen Klage.