Bochum. Das neue Pflegestärkungsgesetz erntet bei Wohlfahrtsverbänden und pflegenden Angehörigen in Bochum gleichermaßen große Zustimmung.

. Als Gewinn für pflegebedürftige Senioren und deren Angehörige werten Wohlfahrtsverbände das neue Pflegestärkungsgesetz. „Das ist eine wichtige Weichenstellung in Richtung des neuen Pflegebedürftigkeits-Begriffs. Es stärkt besonders Dienste wie ambulante Pflege und Tagespflege“, betont Dirk Nowaschewski, Gerontologischer Referent der Diakonie Ruhr.

Über 12 000 Bochumer sind pflegebedürftig. Jeder zweite wird von Angehörigen daheim versorgt. „Durch das neue Gesetz gibt es Verbesserungen gerade für Menschen mit Demenz. Höheres Pflegegeld und Kombinationsmöglichkeiten schaffen Freiraum für pflegende Angehörige“, sagt Heiderose Höfling von der DRK-Alzheimerhilfe.

„Man hat jetzt die Chance, öfter mal durchzuatmen“, bestätigt Sieglinde Narczynski. Seit ihre Mutter m Herbst 2014 starb, haben sich die demenziellen Schübe bei ihrem Vater Willi Pfeiffer (85) verstärkt. Kochen, waschen, Körperhygiene: Täglich versorgt die 60-Jährige ihren Vater in Hordel. In Pflegestufe 1 zahlt die Knappschaft 316 Euro (bisher 305). Für weitere 104 Euro (bisher 100) schickte die Diakonie bislang einmal pro Woche eine Betreuerin ins Haus.

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Entscheidender als das gestiegene Pflege- und Betreuungsgeld sind für Sieglinde Narczynski die Wahlmöglichkeiten, die seit Januar gewährt werden. Zwar möchte ihr Vater nach wie vor nicht in die Tagespflege. „Er fühlt sich daheim halt am wohlsten.“ Die jährlich 1612 Euro, die die Kasse für die Kurzzeitpflege bereitstellen würde, verfallen aber nicht. Die Hälfte – 806 Euro – kann für eine zusätzliche Betreuungspflege genutzt werden. Heißt für Sieglinde Narczynski: Die Mitarbeiterin der Diakonie kann sich nun zweimal in der Woche um Vater kümmern. „Ich weiß ihn in dieser Zeit in guten Händen und kann die Freizeit nutzen, um mal selbst abzuschalten“, sagt die Kindergärtnerin, die 32 Stunden pro Woche in einer Kita arbeitet.

DRK erhofft sich Schub durch gesetzliche Neuregelungen

Derweil erhofft sich das DRK durch die gesetzlichen Neuregelungen auch bei der Tagespflege einen Schub für seine ambulanten Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz. Täglich von 10 bis 17.30 Uhr kommen die Senioren An der Holtbrügge zusammen. „Die Angehörigen werden entlastet. Die Demenzerkrankten erfahren durch die sozialen Kontakte Anerkennung und Wertschätzung. Jeder erlebt für sich, was er noch alles kann“, würdigt DRK-Alzheimer-Fachfrau Heiderose Höfling das Stärkungsgesetz.

Die WAZ bietet pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, sich aus erster Hand zu informieren. Am kommenden Mittwoch, 4. Februar, von 10 bis 12 Uhr beantworten Vertreter des Diakonischen Werkes die Fragen unserer Leserinnen und Leser zum Pflegestärkungsgesetz. Wir berichten noch ausführlich.