Bochum. . Fünf Monate nach dem Tod ihrer Hündin hat eine Bochumerin eine Steuernachzahlung erhalten. Sie habe ihr Tier zu spät abgemeldet.

„Dieses mangelnde Feingefühl macht mich wütend“, sagt Iris Krone. Zu Weihnachten erreichte sie ein Brief der Stadt: Die Langendreerin soll Steuern für ihre im Sommer verstorbene Hündin nachzahlen.

Im Juli musste Iris Krone ihren geliebten Golden Retriever einschläfern lassen. 15 Jahre war die Hündin treuer Wegbegleiter und Familienmitglied. Die WAZ-Leserin trauert bis heute. Umso fassungsloser war sie, als im Dezember die Mahnung des Amtes für Finanzsteuerung im Briefkasten lag. „Fünf Monate nach dem Tod meines Tieres, ohne vorherige Zahlungserinnerung, erfuhr ich, dass ich meinen Hund zu spät abgemeldet habe und bis zum 15. August noch einmal Hundesteuern inklusive Säumniszuschlag und Mahnkosten zahlen muss – mit Hinweis auf eine ,bevorstehende Zwangsvollstreckung nach Fristablauf’.“

Es gehe ihr nicht um das Geld, betont Iris Krone. Sie prangert die „Unmenschlichkeit einer Behörde“ so kurz vor dem Fest an.

Unangenehme Weihnachtsgrüße von der Stadt

Stadtsprecherin Barbara Gottschlich bedauert das Aufreißen alter Wunden, verteidigt aber das Vorgehen der Verwaltung. „Die Steuerpflicht bei der Hundesteuer (seit Januar 156 Euro) endet satzungsgemäß mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt.“ Bei Iris Krone war das der Juli. Bleibt eine Abmeldung binnen zwei Wochen aus, verlängere sich die Steuerpflicht. Bei rückwirkender Abmeldung „ist ein Nachweis beizubringen.“ In der Regel würden Forderungen gemahnt und dann an die Vollstreckung gegeben, die noch einmal ein Schreiben verschickt, bevor Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden.

Iris Krone bleibt dabei: Auf diese „Weihnachtsgrüße der Stadt“ hätte die Tierfreundin gern verzichtet.