Bochum. Nach einem Raubüberfall in Querenburg Ende 2013 schwebte ein 35-Jähriger in Lebensgefahr. Die Tat wird bald vor dem Bochumer Landgericht verhandelt.

Rund ein Jahr nach der Tat beschäftigt ein brutaler Raubüberfall an der Hufelandschule in Querenburg ab dem 18. Dezember das Bochumer Landgericht. Im Raum steht dabei auch der Vorwurf des versuchten Mordes. Angeklagt sind vier Schüler, die zur Tatzeit 16 beziehungsweise 17 Jahre alt waren. Am Abend des 2. Dezember 2013 gegen 18.15 Uhr war ein damals 35-Jähriger an der Schule Opfer einer Messer-Attacke geworden. Sein Leben musste später im Krankenhaus durch eine Notoperation gerettet werden. Einer der angeklagten Schüler könnte den Tod des Opfers in Kauf genommen haben.

Laut Anklage der Staatsanwaltschaft sollen zwei der Angeklagten, G. und L., den 35-Jährigen telefonisch zu der Schule bestellt haben, um dort von ihm Drogen zu kaufen. Als das spätere Opfer dort eintraf, seien bereits auch die beiden Mitangeklagten A., damals 17, und Ö., damals 16 Jahre alt, hinzugestoßen. Die beiden sollen den 35-Jährigen zunächst bedrängt haben. Es folgten Schläge und Tritte, auch gegen den Kopf des Opfers. Als der 35-Jährige auf dem Boden lag, habe Ö. ein Messer gezückt und zweimal auf Brustkorb und Gesäß des Opfers eingestochen - so steht es in der Anklage. Die Räuber erbeuteten ein Handy, zwei Päckchen Tabak und einige Euro Bargeld, die der 35-Jährige in einer Brusttasche mit sich trug. Die Täter flohen, das Opfer schleppte sich noch vom Schulhof zu einem Parkplatz und wurde schließlich von Passanten entdeckt, die die Polizei alarmierten.

18. Geburtstag am vorletzten Verhandlungstag

Während die Staatsanwaltschaft zunächst „nur“ Raub und gefährliche Körperverletzung angeklagt hatte, hat die zuständige Kammer am Landgericht in ihrem Eröffnungsbeschluss festgestellt, dass bei Ö. auch eine Verurteilung wegen versuchten Mordes in Betracht kommen könnte. Bei G. und L., die den 35-Jährigen kontaktierten und sich dann aber nicht an dem eigentlichen Überfall beteiligt haben sollen, wird außerdem der Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung verhandelt.

Zur Sache haben die Angeklagten bislang bis auf einen keine Angaben gemacht. Auch Ö., der mutmaßliche Haupttäter, der bislang polizeilich noch nicht in Erscheinung getreten ist, schweigt. Den vorletzten Verhandlungstag von insgesamt sechs Terminen hat das Landgericht auf den 15. Januar 2015 festgesetzt. An diesem Tag wird Ö. volljährig. Wegen des Alters der Angeklagten zum Tatzeitpunkt ist der Prozess nicht öffentlich.