Bochum-Stiepel. Grundeigentümer weist auf viel zu engen Weg für Fußgänger an der Haarstraße hin. Rot-Grün kippte Verwaltungsvorschlag. Gespräche sollen nun den schwelenden Konflikt zwischen dem Eigentümer und der Stadt lösen.
Der schwelende Konflikt zwischen einem Grundeigentümer und der Stadt an der Haarstraße ist durch einen Vorstoß von SPD und Grünen zunächst einmal entschärft worden. Die Mehrheit des Ausschusses schloss sich einem Änderungsantrag der Koalition an, der den Plan der Verwaltung, die Straße zur Kreisstraße hochzustufen, zurückstellt und auf Gespräche mit dem Eigentümer setzt.
Kern des Konflikts war die fristlose Kündigung eines Pachtvertrages, in dem der betreffende Eigentümer einen Teil seines Grundes an die Stadt verpachtet hatte. Doch wer sich nur die Vorlage der Verwaltung zu Gemüte führt, erfährt nicht die ganze Wahrheit. Die Stadt habe die Straße auf Kosten des Gehwegs verbreitert, was der Hauptgrund für die Kündigung sei, so der Grundbesitzer. Ursprünglich war die Haarstraße ein Wirtschaftsweg, doch der Verkehr hat zugenommen. Aktuelle Verkehrszählungen sprechen von etwa 3500 Fahrzeuge binnen 24 Stunden, was zu bestimmten Zeiten jedoch deutlich überschritten werden könne.
Was den Eigentümer besonders mit Sorge erfüllt, sei die Sicherheit seiner Kinder und anderer Personen, die den abgepollerten Weg auf der in Fahrtrichtung Surkenstraße rechten Fahrbahnseite nutzen. „Viele Leute gehen direkt auf der Straße, weil der Weg viel zu eng ist“, so der Grundeigentümer zur WAZ. Tatsächlich kann von den von der Stadt angegeben 1,50 m Breite an einigen Stellen keine Rede sein (siehe Foto).
Zu wenig Platz für Fußgänger
Karsten Finke, der für die Grünen den Änderungsantrag begründete, betonte: „Wir wollen auf das Gespräch setzen.“ Die von der Verwaltung außerdem in Erwägung gezogene Verlegung der Surkenstraße und auch die vorgeschlagenen vier baulichen Einengungen werden nicht kommen. Lediglich vier Einengungen sind jetzt angedacht. Außerdem soll geprüft werden, die Haarstraße selbst als Einbahnstraße oder reine Anliegerstraße auszuweisen. „Gegebenenfalls sind die vorhandenen Poller so zu versetzen und zu ergänzen, dass eine ausreichend breite Fläche für Fußgängerinnen und Fußgänger entsteht“, heißt es in dem Papier.
Und weiter: Die Haarstraße wird mehr und mehr als eine bedeutsame Ost-West-Verbindung im Bochumer Süden genutzt. Im Schnitt weise sie eine Breite von 5,50 m auf, was gerade noch die Begegnung zweier Pkw ermögliche. Nach dem gekündigten Pachtvertrag reduziere sich die Breite in dem Abschnitt auf gerade 4,15 m, was die Begegnung Lkw Personenwagen unmöglich mache und bei Pkw/Pkw-Begegnung zu Problemen führe.
Grunderwerb und breiterer Gehweg als Lösungsoption
Die Bedeutung der Haarstraße, die zur Zeit als Gemeindestraße klassifiziert ist, hat in den letzten Jahren zugenommen. Die Verwaltung erwartet vor allem mit Hinweis auf den entstehenden Gesundheitscampus in unmittelbarer Uni-Nähe eine weitere Zunahme des Straßenverkehrs.
Der neue Beschluss sieht nun vor, dass die Verwaltung mit allen Verpächtern von Teilen der Haarstraße über einen Grunderwerb verhandeln soll. Dieser sollte dann die bisherige Breite der Haarstraße erhalten und zu einem ausreichend breiten Gehweg führen.