Stuttgart. Der Freispruch von Radprofi Stefan Schumacher ist noch nicht rechtskräftig, der geständige Dopingsünder bleibt Beschuldigter wegen Betruges. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat nach SID-Informationen Revision gegen das Urteil der 16. Großen Strafkammer des Landgerichts eingelegt.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat am Donnerstag Revision gegen das Urteil der 16. Großen Strafkammer des Landgerichts im Fall von Radprofi Stefan Schumacher eingelegt. Der Freispruch vom 29. Oktober ist damit nicht rechtskräftig, der geständige Dopingsünder Schumacher bleibt Beschuldigter wegen Betruges.

"Gerügt wird die Verletzung von formellem und materiellem Recht", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft dem SID: "Ob die Revision durchgeführt wird, wird in Ruhe entschieden." Schumachers Anwälte waren für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.

Die Kammer unter Vorsitz von Richter Martin Friedrich ist nun aufgefordert, eine schriftliche Urteilbegründung zu verfassen. Die Staatsanwaltschaft wird daraufhin entscheiden, ob die Revision durchgeführt wird. Dann würde der Bundesgerichtshof das Urteil prüfen und im Falle einer Aufhebung zum Landgericht für eine Neuverhandlung zurückgeben.

"Nicht zweifelsfrei betrogen"

Schumacher hatte am Dienstag in Stuttgart den Betrugsprozess zunächst gewonnen. Die Kammer urteilte, Schumacher habe seinen ehemaligen Boss Hans-Michael Holczer nicht zweifelsfrei betrogen. Die Staatsanwaltschaft hatte Schumacher angeklagt, den ehemaligen Gerolsteiner-Rennstall-Teamchef Holczer hintergangen und sich als nachweislich gedopter Athlet bei drei Gehaltszahlungen im Jahr 2008 einen "rechtswidrigen Vermögensvorteil" (rund 100.000 Euro) erschlichen zu haben. (sid)