Erfurt. Die Generalstaatsanwaltschaft weist die Dienstaufsichtsbeschwerde des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) ab. DLV-Präsident Clemens Prokop sagt: “Der Glaubwürdigkeit der Dopingbekämpfung droht großer Schaden.”

31 Sportler haben gedopt, aber sie werden nicht bestraft: Das Doping-Verfahren der Erfurter Staatsanwaltschaft gegen die Patienten des Erfurter Arztes Andreas Franke wird aller Voraussicht nach nicht neu aufgerollt. Die Generalstaatsanwaltschaft hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde des Deutschen Leichtathletik-Verbandes DLV gegen die Staatsanwaltschaft Erfurt abgewiesen. Das Verfahren sei zu Recht eingestellt worden.

Die behandelten Athleten hätten zwar tatsächlich gegen Dopingregeln verstoßen, seien nach dem Arzneimittelgesetz aber nicht strafbar, schreibt die Generalstaatsanwaltschaft an den DLV. Der Grund: Nach dem Arzneimittelgesetz sind Sportler nur strafbar, wenn “die objektiv verbotenen Methoden zu Dopingzwecken im Sport angewendet” werden, die Sportler also nicht nur gegen die Regeln verstoßen, sondern damit auch definitiv ihre Leistung steigern wollen. Das sei laut Generalstaatsanwaltschaft im Fall Erfurt aber nicht ausreichend belegt, das Verfahren deshalb zu Recht eingestellt worden. Das siebenseitige Schreiben liegt mir vor und kann unten runtergeladen werden.

Nur zur Therapie? Ermittler glauben Arzt und Sportlern

Sportarzt Andreas Franke hatte den Ermittlern gesagt, er habe das Blut von Spitzenathleten nur zur Behandlung von Krankheiten bestrahlt, aber nie, um zu dopen. Alle 31 Athleten bestätigten Frankes Version: Sie wollen nur Infekte behandelt lassen haben. Zudem habe Franke ihnen versichert, dass die Methode erlaubt sei. Die Aussagen der Sportler seien “nicht zu widerlegen”, schreibt die Generalstaatsanwaltschaft Erfurt. Zudem habe Franke die Methode vor dem Leiter des Olympiastützpunktes nicht geheim gehalten, das spreche gegen eine Dopingabsicht.

Der DLV und dessen Präsident Clemens Prokop kritisieren die Entscheidung, sie offenbare “Unkenntnis im Umgang mit der Doping-Kriminalität. Wenn das Eingeständnis der Beteiligten erforderlich sein sollte, tatsächlich Doping betreiben zu wollen, wird es wohl in Deutschland kaum verfolgbare Straftaten in diesem Bereich geben”, schreibt Prokop auf Anfrage.

Keine Ausnahmegenehmigung für die Bestrahlung

Franke hatte von 2005 bis 2011 das Blut von Radfahrern, Leichtathleten oder Handballern zuerst entnommen, dann mit UV-Licht bestrahlt und gleich wieder zurückgeführt. Unter den Kunden war auch die Eisschnelläuferin Claudia Pechstein. Die Staatsanwaltschaft Erfurt hatte das Verfahren am 11. Juli eingestellt, der DLV sechs Tage später Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt. DLV-Präsident Clemens Prokop hatte die Beschwerde auch damit begründet, dass keiner der Sportler eine eigentlich nötige Ausnahmegenehmigung für die verbotene Behandlung beantragt hatte. Dies sei ein Indiz dafür, dass es nicht nur darum ging, Infekte zu behandeln.

Zudem seien Zahl und Zeitpunkt einiger Behandlungen verdächtig. Zum Teil hätten die Sportler nur ihr Blut bestrahlen lassen und keine weiteren Behandlungen bekommen – das hält Prokop für unlogisch, wenn die Sportler tatsächlich Infekte behandeln wollten. “Angesichts dessen drängt sich die Befürchtung auf, dass die Staatsanwaltschaft ihre Möglichkeiten der Sachaufklärung bei weitem nicht ausgeschöpft hat”, schreibt Prokop. Der DLV prüft nun, ob er eine weitere Beschwerde einlegt, diesmal gegen den Generalstaatsanwalt.

"Glaubwürdigkeit droht großer Schaden"

Prokop fordert mehr Doping-Schwerpunktstaatsanwaltschften wie sie in Bayern und Baden-Württemberg mittlerweile eingerichtet wurden, “damit die Dopingfälle auch von Experten bearbeitet werden”. Außerdem fordert Prokop eine Verschärfung des Arzneimittelgesetz beziehungsweise ein neues Anti-Doping-Gesetz. Andernfalls drohe die Gefahr, dass “die Glaubwürdigkeit der Dopingbekämpfung in Deutschland großen Schaden nimmt”.

Während die Beschwerde des DLV abgewiesen wurde, zeigen die Fahnder der US-Anti-Doping-Agentur USADA und der Staatsanwaltschaft im italienischen Padua derzeit, wie Dopingermittlungen auch laufen können. Sowohl die USADA, als auch die italienischen Staatsanwälte ermittelten jahrelang mit allen Mitteln gegen Sportbetrüger. Dank Zeugenaussagen, Kontodaten, Mails und abgehörten Telefonaten decken sie nun internationale, millionenschwere Doping-Netzwerke auf.

In Deutschland sind die Ermittlungen der letzten beiden großen Doping-Affären an der Freiburger Uniklinik (unter anderem Blutdoping der Telekom-Radler) und am Erfurter Olympia-Stützpunkt ohne nennenswerte Ergebnisse zu Ende gegangen. Die NADA traute sich nicht, alle 31 Sportler vor dem Deutschen Sportschiedsgericht anzuklagen: aus Angst vor angeblichen Prozesskosten. In Freiburg stellte die Staatsanwaltschaft ihr Verfahren trotz zahlreicher Zeugenaussagen ein.

Das Schreiben des Generalstaatsanwaltes findet sich in unserem Rechercheblog unter derwesten-recherche.org