Lausanne. Russische Leichtathleten dürfen bei den Olympischen Spielen in Rio de Janeiro nicht starten. Der Internationale Sportgerichtshof wies den Einspruch von 68 russischen Athleten zurück.

Der Internationale Sportgerichtshof CAS hat den Ausschluss von 68 russischen Leichtathleten durch den Weltverband IAAF für rechtmäßig erklärt. Das gab die höchste sportrechtliche Instanz am Donnerstag bekannt. Einen entsprechenden Einspruch der 68 Athleten und des russischen NOK lehnte der CAS ab. Eine Urteilsbegründung gab es zunächst nicht.

Das Urteil gilt als wegweisend für eine Entscheidung des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) bezüglich einer Sperre aller russischen Sportler für die Olympischen Spielen in Rio de Janeiro (5. bis 21. August). Das IOC will sich bis zum kommenden Dienstag äußern.

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    Die IAAF hatte den russischen Leichtathletik-Verband RUSAF am 13. November 2015 wegen massiver Dopingverfehlungen suspendiert. Der Ausschluss war zuletzt am 17. Juni bestätigt worden. Demnach erhielten nur russische Leichtathleten für die Olympischen Spiele und andere internationale Wettkämpfe eine Startberechtigung, die nachweislich im Ausland lebten und nicht dem russischen Dopingsystem unterstanden.

    Ausnahmegenehmigungen wurden nur der in den USA lebenden Weitspringerin Darja Klischina und Kronzeugin Julija Stepanowa erteilt. Alle anderen russischen Leichtathleten, darunter Stabhochsprung-Olympiasiegerin Jelena Issinbajewa, blieben gesperrt und klagten dagegen. (dpa/sid)