Ruhrgebiet. Auf Sportplätzen ist Cannabis-Konsum verboten. Mit Blick auf die Vorbildfunktion für die Jugendlichen, darf es dann auch keinen Alkohol geben, meint unser Autor.
Der Geruch von Zigaretten und Bier ist von Amateurfußballplätzen nicht wegzudenken. „Fußball, Bier und Bratwurst gehören zusammen“. Oft wird von einem Kulturgut gesprochen. Den süßlichen Geruch des Cannabis soll und darf es auf Sportanlagen dagegen auch nach der Teil-Legalisierung nicht geben.
Hauptargument ist der Jugendschutz, auch im Umkreis von 100 Metern von Sportanlagen ist das Kiffen verboten. Das ist richtig so. Aber: Warum bleibt es mit Blick auf den Jugendschutz erlaubt, Alkohol und Nikotin zu konsumieren?
Jeder Zweite Jugendliche hat bereits gekifft
Jugendliche konsumieren weniger Alkohol, der Griff zum Joint fällt dagegen leichter. Besonders in der Altersklasse der 18- bis 25-Jährigen. Dort hat jeder Zweite bereits gekifft. Dass das eine nun auf Sportanlagen verboten bleibt, das andere aber erlaubt ist – ich verstehe das nicht.
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Nun auch Cannabis auf Sportanlagen freizugeben, nur um das Kulturgut Bier nicht zu gefährden? Das ist der falsche Ansatz. Es braucht gerade mit Blick auf die Vorbildfunktion der Eltern ein klares Signal: Alkohol- und Nikotinkonsum gehört auf Sportanlage ebenso verboten, wie das Rauchen eines Joints.
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„Volksdroge“ Alkohol wird oft verharmlost
Das Argument, dass der süßliche Geruch störend sei, zieht nicht. Auch angetrunkene Fans oder der Qualm einer Zigarette werden von Nicht-Konsumenten als störend empfunden. Wer sich davon belästigt fühlt, muss sich einen anderen Platz suchen. Andersrum wäre es richtig: Wer konsumiert, muss auf seine Mitmenschen achten.
Die „Volksdroge“ Alkohol wird im öffentlichen Diskurs nämlich oft verharmlost, dabei gehen Mediziner von einem ähnlichen Suchtpotenzial wie beim Cannabiskonsum aus. Gesundheitliche Folgen hat beides. Schätzungen zu Folge sterben in Deutschland rund 74.000 Menschen pro Jahr an den Folgen des Alkoholkonsums, gar 127.000 an den Folgen des Nikotinkonsums. Belastbare Zahlen zu Todesfällen in Zusammenhang mit dem Gebrauch von Cannabis gibt es keine.
Erwachsene müssen auf Sportplätzen Vorbild sein
Jugendliche kommen natürlich nicht nur, aber auch auf Sportplätzen mit Alkohol und Nikotin in Kontakt. Auf Vereinsfeiern, aber auch rund um Spiele der verschiedenen Mannschaften. Im Rahmen von Jugendspielen – egal welcher Altersklasse – muss ein Alkohol- und Nikotinverbot herrschen. So wie es auch beim Cannabis der Fall ist.
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Meiner Meinung nach darf auch kein Unterschied zu den Spielen der Seniorenteams gemacht werden. Diese Mannschaften sollen Vorbild für den Nachwuchs sein, die Vereine wünschen sich, dass möglichst viele am Rand stehen und die Teams unterstützen.
Dass Rauchen und Biertrinken dazu gehören, bekommen die jungen Fußballer dabei von den Zuschauerinnen und Zuschauer Woche für Woche vorgelebt. So entsteht schon in jungen Jahren das Bild, dass Fußball und Bier unzertrennlich zusammengehören. Damit muss Schluss sein – das Verbot von Cannabis auf Sportanlagen kann deshalb nur der Anfang sein.
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