Ruhrgebiet. Die neue Corona-Schutzverordnung betrifft auch den Sport, in dem künftig die 2G-Plus-Regel gelten soll. Eine Ausnahme wurde kassiert.
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hat am Dienstagmittag die neue Corona-Schutzverordnung vorgestellt und Veränderungen für den Sport angekündigt.
Vor allem dreifach Geimpfte werden es künftig wieder leichter haben, Sport zu treiben. Eine Ausnahmeregelung greift nicht mehr.
Ob 2G-Plus auch für Freiluftsportler gilt, ist noch offen
Grundsätzlich gilt im Sport künftig 2G, „überall, wo keine Maske getragen werden kann, sogar 2G-plus“, so Laumann. Wer geboostert oder doppelt geimpft und genesen ist, braucht keinen Testnachweis, um trainieren zu können.
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Diese Regelung gilt allerdings nur für Hallensportler, Tests können nun auch unter Aufsicht selbst durchgeführt werden. Freiluftsportler fallen weiterhin unter die 2G-Regel.
Ungeimpfte können sich nicht mehr freitesten
Bisher war es ungeimpften Amateursportlern möglich, sich mit einem maximal 48 Stunden alten PCR-Test freizutesten, um am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen zu können. Diese Ausnahmeregelung hat die Landesregierung nun kassiert, sie gilt nur noch für diejenigen, die mindestens eine Impfung erhalten haben.
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Profisportler können sich wegen des Rechts auf die Ausübung des Berufs weiterhin freitesten, hier muss der Bund noch die Frage nach der Impfpflicht klären.
Die Zuschauerkapazität im Innen- und Außenbereich ist für sämtliche Sportveranstaltungen auf 750 begrenzt.